Guten Abend,
ich habe Fragen zur Bedeutung einer Klausel in einem mir vorgelegten
KFZ-Nutzungsvertrag für einen Firmenwagen.
Haftung:
Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs während einer betrieblich veranlassten Tätigkeit haftet der Mitarbeiter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Bei anderen fahrlässig verursachten Schäden erfolgt eine Quotelung des Haftungsumfangs anhand des Grades des Verschuldens.( Was sind Beispiele für die 3 Fälle?)
Im Falle einer Beschädigung des Dienstwagens während einer Privatfahrt haftet der Mitarbeiter uneingeschränkt und unabhängig vom eigenen Verschulden für die Beschädigung des Fahrzeugs und dessen Verlust.
Er stellt die Firma von allen Schadensansprüchen Dritter unverzüglich frei.
Seine Haftung wird eingeschränkt bzw. entfällt, soweit ein Versicherer für den Schaden aufkommt und nicht auf die Firma Rückgriff genommen wird. In diesen Fällen hat der Mitarbeiter lediglich für den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts und für die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung einzustehen.
( Laut Vertrag besteht für den Wagen eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Bezahlt diese bei Schäden durch eine Privatfahrt oder kann es sein, dass diese nur für Dienstfahrten abgeschlossen wurde, so dass ich normalerweise abgesichert bin?
Beinhaltet eine Haftpflichtversicherung auch eine Insassenversicherung?)
Bei der unberechtigten Überlassung an eine dritte Person haftet der Mitarbeiter für jeden Schaden unabhängig vom eigenen Verschulden.
Der Mitarbeiter haftet auch für Schäden am Fahrzeug, die durch vorsätzliche und grob fahrlässige unsachgemäße Behandlung oder Pflege entstehen und als sog. Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. Motorschäden aufgrund mangelndem bzw. unzureichendem Ölstand. Bei sonstigem fahrlässigen Verschulden bemisst sich der Haftungsumfang wiederum nach dem Verschuldensanteil.
( Wo lauern in der gesamten Klausel Fallen die ich bedenken und vor meiner Unterschrift abklären sollte?
Was ist noch zu bedenken poder welche Fragen sollte ich abklären?)
Alle Fragen habe ich in Klammern gesetzt. Ich freue mich über Ihre Hilfe.
MfG
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Firmenfahrzeug Privatnutzung
7. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2010 | 18:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenfahrzeug Privatnutzung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2010 | 13:00
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
Was sind Beispiele für die 3 Fälle?
Vorsatz: "Hey, ich fahre mal gegen den Baum da!"
Grobe Fahrlässigkeit: "Hey, ich gucke mal, ob ich auch mit Augenbinde fahren kann!"
Fahrlässigkeit: "Mal grad der Beifahrerin in den Ausschnitt gucken... Mmh... *KRACH*"
quote:
Bezahlt diese bei Schäden durch eine Privatfahrt oder kann es sein, dass diese nur für Dienstfahrten abgeschlossen wurde, so dass ich normalerweise abgesichert bin?
Ich würde denken, daß zumindest im Zweifel darüber der AN annehmen kann, daß die Versicherung auch für Privatfahrten gilt.
quote:
Wo lauern in der gesamten Klausel Fallen
Mir ist auf Anhieb nichts Ungewöhnliches aufgefallen, aber das ist natürlich keine verläßliche Rechtsberatung.
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