"Firmenbezeichnung" als Kleinunternehmer?

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Frank001
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)
"Firmenbezeichnung" als Kleinunternehmer?

Hallo zusammen,
als Kleinunternehmer muss man logischerweise seinen privaten Namen im Schriftverkehr, Anbieterkennzeichnung etc. mit verwenden.

Meine Frage ist, wie kann meinen Fanasie "Firmennamen" nun rechtlich sicher am besten mit dem privaten Namen vereinen.Konkret, was ist besser:

Zitat:

Hundemassage Schlumpfi
Inh. Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt


oder
Zitat:
Hundemassage Schlumpf
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Vertreten durch:
Max Mustermann


Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
"Firmenbezeichnung" als Kleinunternehmer?

Kannst Du als Einzelunternehmer mangels Firma nicht führen.
Aber Du kannst eine Geschäftsbezeichnung führen:



Variante 1
Zitat:
Hundemassage Schlumpfi
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt




Variante 2
Zitat:

Hundemassage Schlumpf
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Vertreten durch:
Max Mustermann




Zitat:
als Kleinunternehmer muss man logischerweise seinen privaten Namen im Schriftverkehr, Anbieterkennzeichnung etc. mit verwenden.

Nein, muss man nicht.
Es kann dann aber zu unnützen Komplikationen und Diskussionen mit Unwissenden kommen.
Desweitern gibt es auch Pflichtangaben (z.B. im Online-Bereich) in denen ein Verantwortlicher mit Vor- und Nachnamen genannt werden muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank001
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

Okay danke dir!

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Frank001
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):


M.E. eher unzulässig, da es eine Vertretungsberechtigung im handelsrechtlichen Sinne nur bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten gibt. "Vertreten durch" erweckt den Anschein, daß "Hundemassage Schlumpf" ein gleichnamiges Unternehmen (juristische Person) sei. Und das ist ein unzulässiges Firmieren.

Gleichzeitig aber die Rechtsform des Unternehmens & Handelsregistereintrag angegeben sein müsste wenn es sich um ein solches handeln würde?.

Es kann also einerseits gar nicht klar genug ausgedrückt werden. Andererseits sehen das manche Richter anders wie etwa in ein einem Fall vor dem LG München.

1x Hilfreiche Antwort

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