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Firmen können per Arbeitsvertrag nicht aus Tarif fliehen

AFP VOM 1.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1521 Aufrufe
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Tarifvertrag

BAG: Vereinbarte Lohnkürzungen ungültig

Unternehmen können aus tariflichen Bindungen nicht durch Änderungen in den Arbeitsverträgen fliehen. Das gilt auch nach einem Austritt aus dem Arbeitgeberverband, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit zwei in Erfurt verkündeten Urteilen.

Laut Gesetz ist ein Unternehmen auch nach seinem Austritt aus dem Arbeitgeberverband noch an den zuvor geltenden Tarifvertrag gebunden, solange dieser nicht "durch eine andere Abmachung ersetzt" wird. In den strittigen Fällen war ein Metallunternehmen aus dem Saarland aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, ein Bauunternehmen aus Schleswig-Holstein war in eine sogenannte OT-Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" gewechselt. Beide vereinbarten anschließend mit ihren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge, die verschiedene Lohnkürzungen enthielten.

Wie das BAG entschied, sind die Lohnkürzungen in beiden Fällen nicht wirksam. Ein solcher Arbeitsvertrag sei keine "andere Abmachung", die den nachwirkenden Tarif ersetze.

1. Juli 2009 - 17.29 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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