Unternehmen müssen ihrem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung stellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine erheblichen Kosten entstehen, heißt es in einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Es gab damit einem Antrag des Betriebsrats der Globus Fachmärkte GmbH statt.
Den Arbeitnehmervertretern eines Baumarkts in Berlin hatte das Unternehmen die Freischaltung des Internets verweigert. Dabei verfügte der Markt bereits über einen Internetanschluss, zusätzliche Kosten wären daher nicht entstanden. Auch sonst habe das Unternehmen nichts vorgetragen, was gegen einen Internetanschluss für den Betriebsrat spreche, erklärte das BAG zur Begründung. Der Zugang zum weltweiten Netz gehöre aber heutzutage zu der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnik, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse.
Die Globus Fachmärkte GmbH mit Hauptsitz im saarländischen Völklingen betreibt nach eigenen Angaben bundesweit 84 Baumärkte und neun Elektrofachmärkte.
21. Januar 2010 - 10.56 Uhr
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