Firma "Strohmann" - Handhabung durch Finanzamt

11. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
EinFragender123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Firma "Strohmann" - Handhabung durch Finanzamt

Hallo!

Mich interessiert folgende Situation:

Die Firma "Abwickler GmbH" kümmert sich um die Abfertigung und Weiterversand von Waren.

Dafür bekommt sie von Firma "Hersteller GmbH" offiziell eine Provision.

Die Firma "Käufer GmbH" bekommt von "Abwickler GmbH" eine Rechnung über den vollen Kaufpreis ohne jeglichen Aufschlag. Das Geld wird allerdings von der "Käufer GmbH" direkt an "Hersteller GmbH" überwiesen.

Meine Frage: Muss man davon ausgehen, dass das Finanzamt der Firma "Abwickler GmbH" Probleme bereiten kann, weil sie eine Rechnung ausgestellt hat, diesen Betrag jedoch "Hersteller GmbH" direkt erhalten hat, oder interessiert sich das Finanzamt in diesem Fall nur die gezahlte Provision?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Also,
wenn Du eine klare Antwort haben willst, lass` mal Deine Hose herunter. Warum so eine Konstruktion, geht es um grenzüberschreitende Gestaltungen, Haftungsprobleme, Verschleierung, oder, soll hier einer "verarscht", im Unklaren gelassen werden? Klärst Du mich auf, gebe ich Dir eine Antwort. Die, die Antwort, kann aber auch sehr weh tun. Der ganze wirtschaftliche Ablauf ist, ohne weitere Erläuterungen, schizzo.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#2
 Von 
EinFragender123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi!
Hier soll niemand verarscht werden, alle Beteiligten sind sich im Klaren. Bis auf "Abwickler GmbH" befinden sich die anderen Beteiligten ausserhalb der EU. "Käufer GmbH" würde seinem Endkunden allerdings gerne eine Rechnung von "Abwickler GmbH" vorzeigen können. Es soll für den Endkunden (ebenfalls ausserhalb der EU) so aussehen, dass "Abwickler GmbH" sich um alles gekümmert hat und "Abwickler GmbH" der Ansprechpartner für alle Vorgänge ist und nicht "Hersteller GmbH". "Abwickler GmbH" möchte gerne im grünen Bereich bleiben. Warenwert ändert sich nicht für den Zoll, das bleibt sauber, der Warenursprung bleibt ebenfalls unangetastet. "Abwickler GmbH" bekommt offiziell Provision von "Hersteller GmbH" für den Vorgang. Ich hoffe, dass das ganze jetzt halbwegs verständlich ist. :-)

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#3
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Im ersten Beitrag schreibst Du:

Zitat:
Die Firma "Käufer GmbH" bekommt von "Abwickler GmbH" eine Rechnung über den vollen Kaufpreis ohne jeglichen Aufschlag.


Im zweiten Beitrag schreibst Du:

quote:
"Käufer GmbH" würde seinem Endkunden allerdings gerne eine Rechnung von "Abwickler GmbH" vorzeigen können.


Blickst Du selbst nicht mehr durch?

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 12.03.2011 21:55

-- Editiert am 12.03.2011 21:56

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#4
 Von 
EinFragender123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Ablauf ist nicht endgültig festgelegt, deswegen schildere ich im ersten Beitrag den Fall wie er sein sollte und erläutere im 2. Beitrag, nach deiner Bitte, das WARUM.

Firma "Käufer GmbH" soll die Rechnung von "Abwickler GmbH" bekommen, allerdings an "Hersteller GmbH" bezahlen. Spricht irgendetwas dagegen?

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#5
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)

Die Ausgangsfrage:

quote:
Muss man davon ausgehen, dass das Finanzamt der Firma "Abwickler GmbH" Probleme bereiten kann, ...


Natürlich kann es das, wenn z.B. die ganzen Formalien oder deren Hintergrund für Im- und Exporte, also die Einfuhren aus Drittländern und stfr. Ausfuhrlieferungen in Drittländer nicht erfüllt werden.

Grundsätzlich wird sich ein FA auch fragen, warum so eine aufwendige Konstruktion? Dafür muss es einen plausiblen Grund geben. Durch die genannte Konstruktion wird das Produkt für den Endverbraucher doch nur sehr verteuert. Oder liegt der ganze Gewinn in einem neuen USt-Karussell mit Drittländern und einem USt-Inländer?

Oder soll dem Endkunden (nach der Käufer GmbH) die Herstellung im nicht genehmen Drittland verschwiegen werden? Dafür könnte sich ja das Land der Abwickler GmbH eignen.

Gibt es Devisenprobleme?

Beachten sollte man auch eine kartellrechtliche Kritik. Die Abwickler GmbH verkauft zum Einkaufspreis (Provision extra), kann somit nicht den Verkaufspreis beeinflussen ... Wie das alles kartellrechtlich international behandelt wird, kann ich aber nicht sagen. Vielleicht ist das Kartellrecht ja nur ein nationaler Papiertiger.

Du siehst, Fragen über Fragen. Die gilt es auch, einem FA-Beamten zu erläutern.

Wenn es nichts zu verbergen gibt, nenne die Konstruktionsgründe auch dem Forum.

Sind die Gründe plausibel, die Abläufe i.O. und der Endverbraucher zahlt den Endpreis, damit alle, UNer und Staaten verdienen, dann veröffentliche mal Deine Bilanz hier. Vielleicht steigen dann ja einige beim Abwickler ein. Allerdings schwer vorstellbar, oder?

Letzte Frage, mit Bitte um Beantwortung: Befindet sich ein Drittländer im osteuropäischen Ausland?




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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 14.03.2011 10:11

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#6
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Manches bedarf weniger Erläuterungen wenn ...
Nenne doch einfach einmal die Länder der einzelnen Firmensitze und Beteiligten. Dann brauche ich erst garnicht weiter zu fragen.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#7
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Und jetzt die Unterhose zum Anschauen:
Dreht es sich hier um kleine elektronische Artikel?

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#8
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Wenn das hier alles studentische Seminarfragen sein sollten, dann mache Dich aus dem Staub, frage aber Deinen "Assi", was die Frage mit UNer-Realität zu tun haben sollte. Du sollst doch eigentlich für die Realität ausgebildet werden!

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#9
 Von 
EinFragender123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die intensive Sonderbehandlung! :)

Nein, es handelt sich nicht um studentische Seminarfragen.
Nur die "Abwickler GmbH" befindet sich in Deutschland, die anderen Beteiligten ausserhalb der EU.
Sinn und Zweck des ganzen: der Endkunde, dem die "Käufer GmbH" die Waren verkauft, soll auf Anfrage eine Rechnung sehen können, die nicht von "Hersteller GmbH" ausgeschrieben ist, sondern von "Abwickler GmbH", damit kein direkter Kontakt zwischen dem Endkunden und der "Hersteller GmbH" erfolgen kann.
Eine fiktive Rechnung möchte "Abwickler GmbH" nicht ausstellen, weil sie sauber bleiben möchte.
Es liegt natürlich auf der Hand, dass es wenig Sinn ergibt, wenn aus dem Ausland Geld zuerst nach D. überwiesen wird und aus D. dann widerum ins Herstellerland. Da wären die Bankgebühren zu hoch. Deswegen soll "Käufer GmbH" das Geld direkt an "Hersteller GmbH" überweisen.
Und wie ich bereits erwähnt hatte: der Warenursprung bleibt unangetastet, der Warenwert ebenso, es wird niemand "verarscht".

Inwiefern klingt die Konstruktion also unlogisch? Ich sehe hier Vorteile für alle Beteiligten, bis auf den Endkunden, der sich nicht direkt an den Hersteller wenden kann.

Mich interessiert hierbei die Frage, ob es Probleme geben kann, wenn "Abwickler GmbH" eine Rechnung ausstellt, der Betrag allerdings direkt an "Hersteller GmbH" überwiesen wird? Wenn "Abwickler GmbH" das Geld bekommen würde, würde sie dieses widerum an "Hersteller GmbH" überweisen. Warum sollten die Banken Geld geschenkt bekommen?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Je nachdem welche Länder ausserhalb der EU es betrifft und welche Waren wird es für die Behörden interessant sein oder auch nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Abwickler,

mein Tip: Verbindliche Auskunft nach § 89 II AO einholen. Dann hast Du eine gesicherte Rechtsposition im Steuerrecht. Du hast doch aber auch einen Steuerberater. Auch der sollte sich einmal die Birne heiß laufen lassen. Und dieser hat hoffentlich einen detaillierten Überblick über Dein Geschäftsgebaren. Alle Auskünfte, ob FA oder StB kosten, und zwar Geld, in Euro.

Meine Meinung: Die Zahlungsabwicklung ist nicht das steuerrechtliche Problem wg. USt u. ESt. Du könntest bilanzielle Probleme bekommen. Mach Dir mal Gedanken über die Darstellung des Ganzen in Deiner Bilanz. Ich gehe davon aus, dass Abwickler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauft. So von Dir beschrieben.

Üblich ist im Geschäftsverkehr das von Dir Beschriebene mit Akkreditiven. Aber, diesen Bereich schaltet ihr ja durch eure Konstruktion aus.

Solche "Ritter des internationalen Warenverkehrs" wie Euch, würde ich gern mal persönlich kennen lernen. Da würde aber die Post abgehen, positiv wie negativ.



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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 15.03.2011 09:50

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