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Firma muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen

AFP VOM 30.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 900 Aufrufe
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Detektivkosten

Plakatierer ließ unlautere Umtriebe von Konkurrent beweisen

Behindert eine Firma einen Wettbewerber mit unlauteren Mitteln, kann der Konkurrent sie dafür zur Kasse bitten. Dies gilt auch für die Erstattung von Detektivkosten, die zum Beweis wettbewerbsschädigender Aktionen nötig waren, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (AZ: 6 U 52/09)

Im konkreten Fall hatte ein Plakatierungsunternehmen systematisch die von einem Konkurrenten aufgehängten Plakate abgenommen und zerstört. Um seinen Verdacht zu belegen, schaltete der geschädigte Unternehmer eine Detektei ein, die den Beklagten beobachtete und bei ihm einen Mitarbeiter als Praktikanten einschleuste. Für die erfolgreiche Arbeit der Detektive muss der so überführte Schädiger nun Kosten in Höhe von 11.000 Euro berappen.

Damit solche Kosten verlangt werden können, muss dem Gericht zufolge ein konkreter Verdacht vorliegen, den die geschädigte Firma nicht mit eigenen Mitteln belegen kann. Das Gericht zog allerdings eine Höchstgrenze ein: Die Höhe der Kostenerstattung richte sich nach dem, "was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung als erforderlich angesehen haben würde", heißt es im Urteil.

30. September 2009 - 14.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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