Hallo allerseits!
Ich bin als Anzeigenverkäufer bei einer Wochenzeitung angestellt. Für das erste Jahr wurde ich nach dem Tarifvertrag für Angestellte in Verlagen von Tageszeitungen bezahlt.
Danach folgte die Umstellung auf eine Provisionsregelung. Auch in diesem Vertrag wird Bezug auf den Tarifvertrag genommen - Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nach diesem bezahlt.
Besteht dadurch grundsätzlich ein Anspruch auf die Vergütung nach dem Tarifvertrag?
Eigentlich gilt dieser ja nur für Angestellte von Tageszeitungen, nicht Wochenzeitungen.
Findet der Tarifvertrag bei mir Anwendung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du kennst deinen AV - wir nicht.
Nach dem, was du schreibst, besteht der Bezug zum TV.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Grund meiner Frage: Aufgrund der Umstellung auf Provision spart mein Arbeitgeber sich monatlich ca. 300,-€ Lohn für mich.
Wenn der Tarifvertrag nun auch für mich gilt, da ein Bezug im Vertrag besteht, verstößt er damit doch eindeutig gegen die tariflichen Regelungen...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was steht in deinem umgestellten Vertrag? Den hast du ja unterschrieben. Hast du jetzt evtl. einen AT Vertrag?
Da stehen mein Fixum und meine Provisionssätze drin. (ohne Hinweis auf einen Tarifvertrag)
Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird auf den Tarifvertrag verwiesen und nach welcher Gruppe die Höhe bestimmt wird.
Ansonsten steht nichts von einem Tarifvertrag drin.
-- Editiert von igel705 am 05.10.2017 14:07
Dann gilt der Tarifvertrag auch nicht in Bezug auf deinen Lohn. Es sei denn es gäbe noch eine Betriebsvereinbarung aus der sich etwas anderes ergeben würde. Nur weil es einen Tarifvertrag gibt bedeutet das nicht automatisch, dass sich jeder AG in dieser Branche auch zwingend daran halten muss.
Wenn die Bezugnahme sich konkret auf Weihnachts- und Urlaubsgeld beschränkt, dann gilt der Verweis auch nur dafür. Das monatliche Entgelt wird dann nicht nach dem Tarifvertrag geschuldet sondern nach den vertraglichen Vereinbarungen (= Fixum und Provision)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten