Nehmen wir mal an: Von einer Baustelle wird ein Baufahrzeug im fünfstelligen Betrag gestohlen und wird 2 Tage später durch Zufall von einem Bauarbeiter entdeckt. Der vermeintliche Dieb fährt damit immer noch durch die Gegend und flüchtet mit dem Baufahrzeug. Der Bauarbeiter kann dem Dieb nicht weiter folgen und verständigt daraufhin die Polizei. Diese sucht mit mehreren Streifenwagen das Gebiet weiträumig ab, bricht die Suche aber nach ca. 2,5std ergebnislos ab.
Nun geht jemand im besagten Gebiet mit dem Hund spazieren und findet das gestohlene Baufahrzeug und verständigt umgehend die Polizei.
Die Polizei nimmt die Personalien des Finders auf, und stellt das Baufahrzeug sicher, bzw. verständigt die Firma, damit die sich um das entfernen der Baumaschine kümmert.
Nun stellt sich mir die Frage, steht dem Finder Finderlohn zu?
Wenn ja, sollte der Finder seinen Anspruch gegenüber der Firma erläutern oder wird die Firma sich bei dem Finder melden?
-- Editier von skilla81 am 23.05.2017 20:34
-- Editier von skilla81 am 23.05.2017 20:35
Finderlohn Anrecht oder nicht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na gut, da scheiden sich im Internet die Geister, ob "Diebesgut" eine Fundsache ist. Wirkliche Rechtssprechung scheint es dort nicht zu geben.
Hauptsache ist im Vordergrund natürlich, das die Firma das Baufahrzeug nun erstmal wieder bekommen hat, denn meistens verschwinden die ja ins Nimmerland. Somal anscheinend wohl der Schlüssel gesteckt haben muss. Beim Auffinden war die baumaschine verschlossen. Vom Auffindort hätte der Täter zu einem späteren Zeitpunkt das Fahrzeug auch noch weiter wegbekommen, so das die Firma eigentlich froh sein kann.
Ich werde mal Kontakt zu der Firma aufnehmen, ob es da wenigstens ne kleine Anerkennung geben wird.
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Mir stellt sich zuerst mal die Frage, woher Du - Du bist doch der Hundespaziergänger? - die ganzen Hintergrundinfos hast. Oder bist Du gleichzeitig besagter Bauarbeiter - oder zumindest bekannt mit ihm oder woher weißt Du das alles?
Sorry, aber ich find das alles komisch. Was meint Baufahrzeug? Bagger, Kran...? Woher hat der Finder denn gewusst, dass das Ding geklaut war oder verloren? Wenn auf der Strecke, wo ich mit unserem Hund immer spazieren gehe, n Bagger steht. Denk ich nicht als erstes: oh, der ist sicher verloren oder geklaut, da ruf ich mal die Polizei. Sondern da denk ich: oh, bald Baustelle hier.
Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage, §§ 965 ff BGB
.
wirdwerden
ZitatMir stellt sich zuerst mal die Frage, woher Du - Du bist doch der Hundespaziergänger? - die ganzen Hintergrundinfos hast. Oder bist Du gleichzeitig besagter Bauarbeiter - oder zumindest bekannt mit ihm oder woher weißt Du das alles? :
Möchte ich dir gerne beantworten. Lt. Presseportal wurde bereits in der Nacht zu Freitag auf einer Baustelle ein Radlader gestohlen. Wir kamen am Samstag vom einkaufen und sind über einen Wirtschaftsweg, der umgeben von Feldern und Wäldern ist, nach Hause gefahren. An einer Abzweigung stand ein etwas "hilflos aussehender Mensch", wo wir angehalten sind um ihm Hilfe anzubieten, bzw. zu fragen, ob alles in Ordnung wäre. Daraufhin sagte er, er wäre bereits ein paar Kilometer hinter einem Radlader hinterhergerannt, der zu seiner Baustelle gehört. Auf der strecke hat er ihn jedoch aus den Augen verloren, und die Polizei fuhr dann das besagte Gebiet mit mehreren Streifenwagen ab. Ich habe mit dem Bauarbeiter noch eine Geraucht und bin dann nochmal an der Hauptstrasse sämtliche Abzweigungen angefahren, wo der Radlader eventuell rauskommen müsste. Ich wohne bereits 35 Jahre an dieser Strasse und kenne das Gebiet auch ganz gut. Konnte aber so auch nichts sehen. Bin dann zum Mitarbeiter, der immer noch da stand. Dem haben wir dann noch gesagt, das wir so auch nichts sehen konnten und sind dann nach hause. Das Suchgebiet grenzt an ein Ackerland, welches wir hinterm Haus haben. Da es auch unsere Laufwege sind, dei wir mit dem Hund ablaufen, sind wir die angrenzenden Felder nochmal abgelaufen und haben dabei den radlader hinter Büschen gesehen. Es waren auch noch Stimmen zu hören, haben jedoch niemanden mehr angetroffen. Daraufhin haben wir direkt die Polizei angerufen, die hat den Radlader dann in Empfang genommen und der Firma bescheid gesagt.
ZitatBlick ins Gesetz klärt die Rechtslage, :§§ 965 ff BGB .
wirdwerden
Anzeigepflicht sind wir ja nachgekommen. Klärt aber die eigentliche Frage nicht, oder ich bin zu blöd, es zu verstehen.
Wenn §§ 965 , dann müsste nach §§ 971 Finderlohn zustehen, oder?
-- Editiert von skilla81 am 24.05.2017 23:23
Wenn die Sache verloren gegangen ist und nicht abhanden gekommen. Eine der gängigen Definitionen, der sich wohl alle Fachleute angeschlossen haben: "Verlorene Sachen sind Sachen, die nach Beistzrecht besitzlos, aber nicht herrenlos sind. Nicht besitzlos sind liegengelassene Sachen, gestohlene Sachen ...." Womit doch eigentlich alles klar ist. Eine geklaute Sache ist nun mal nicht verloren gegangen, das ist doch schon aus dem Gesetz ersichtlich.
wirdwerden
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