Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich und meine Frau haben im Mai diesen Jahren ein Auto bei einem VW Autohaus finaziert. Damals war ich in einem festen unbesfristeten Arbeitsverhältnis mit ca. 2000 Euro Lohn. Meine Frau Frau ist jetzt seit September im 3. Lehrjahr und verdient ca. 800 Euro.
Wir zahlen das Auto innerhalb von 1 Jahr ab mit Anzahlung von 3000 Euro.
Die Finazierung läuft aber erst seit diesem Monat, Vertrag aber Mai unterschrieben.
Das Problem ist jetzt das ich mich mit meinem Vater mit einem Investor selbstständig gemacht habe, jetziges Gehalt 2500 Euro.
Die VW Bank ist deshalb drauf gekommen da in der letzten Lohnabrechnung wo sie von mir wolten von Austritt drin war.
Jetzt sagen die das ich einen neuen Bürgen brauche, da auf diese GmbH keine Sicherheit wäre.
Einen neuen Bürgen habe ich nicht.
Das Auto fahren wir jetzt seit 1 Monat und ist im altäglich gebrauch.
Wie kann ich denen jetzt entgegnwirken?
Gibt es da schon eine Gesetzteslage?
Danke schon mal, für eventuell hilfreiche Antworten.
Gruß Andreas
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Finazierung ohne Bürgen, Vertrag schon Fertig
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Mit welcher Begründung fordert die bank denn nun einen Bürgen? So wie ich es verstanden habe gab es vorher ja auch keinen.
Es besteht ein Vertrag. Eine Änderung muss von beiden Seiten zugestimmt werden. Schön für die Bank, dass sie nun einen Bürgen möchte, soll dir aber egal sein.
Die Bank einfach höflich darauf hinweisen, dass es keinen Bürgen gibt und der Vertrag in seiner jetzigen Form einfach fortgeführt werden soll.
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-- Editiert micbu am 15.09.2014 15:46
Hallo Andreas,
lass mich mal schnell deinen Beitrag so zusammenfassen, wie ich ihn verstanden habe:
Im Mai Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrags zwischen dem Autohaus und dir.
Kaufgegenstand war ein Kfz, welches nach den Bedingungen des Vertrages im Mai mit 3000.-€ angezahlt wurde und innerhalb von einem Jahr in Raten, die ab dem 01.09.14 beginnen, abbezahlt wird.
Hab ich das so alles richtig verstanden? Die 3000.-€, sowie die erste Rate wurden bezahlt?
Warum musstest du jetzt eine neue Gehaltsabrechnung vorlegen?
Bist du jetzt selbstständig oder angestellt? Das erschließt sich mir in deinem Post nicht wirklich.
Gruß
Ice
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Also im Mai wurde der Vertrag des Autos schriftlich abgeschlossen und am 15.08 bei Abholung des Fahrzeugs wurde die Anzahlung in Bar gezahlt.
Die erste Rate wäre jetzt heute am 15.09 fällig.
Die Bank wollte 3 Gehaltsabrechnungen von mir haben,
die letzte vom Juli und das war mein letzer Monat in der alten Firma.
Ich bin eigentlich nur der Geschäftsführer dieser GmbH und habe aber ein unbefristeten Vertrag den die Bank vorliegen hat.
Aber irgendwie reicht das denen wohl immer noch nicht. Die wollen unbedingt einen Bürgen.
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Was genau wurde mit dem Vertrag im Mai geregelt?
....wenn nämlich die Finanzierung noch nicht wasserdicht gewesen ist, kann die Bank jetzt natürlich einen Bürgen verlangen.
War die Finanzierung denn wasserdicht gemacht worden?
Wenn ja, siehe Antwort von micbu
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Im Mai wurde der komplette Vertrag fertig gemacht, mit Finazierungslaufzeit, Anzahlen usw. Die wurde dann bei der VW Bank angefragt und 1 Woche später kam es dann zur Unterschrift.
Ich dachte mir schon, das die eigentlich nichts machen könne, aber der Verkäufer hat mir fast täglich druck gemacht.
Erst heute hat er am Telefon was von Mahnung geredet, die heute gekommen wäre.
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Mahnung? Weswegen?
Wichtig ist, ob der Vertrag von beiden Seiten angenommen wurde oder nicht. Wurde er von beiden Seiten angenommen und unterzeichnet, dann kannst du dich ganz beruhigt zurücklehnen.
Frage: Hast du die Bestätigung der Bank, dass der Kreditvertrag angenommen wurde?
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Wenn er mit dem Wagen vom Hof gerollt ist, dann scheint dem wohl so zu sein.
Eine Bestätigung des TE wäre aber hilfreich.
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quote:
......aber der Verkäufer hat mir fast täglich druck gemacht.
und
quote:
.....hat er am Telefon was von Mahnung geredet, die heute gekommen wäre.
Hmmmmmmm......, irgendetwas ist hier nicht rund. Der Verkäufer ist doch nicht so blöd und würde den ganzen Unfug machen, wenn alles ok wäre.
@ TE: bist du sicher, dass da nichts mehr von dir fehlt und du nur unter diesen Auflagen, es beizubringen, das Fz bekommen hast?
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quote:<hr size=1 noshade>Wurde er von beiden Seiten angenommen und unterzeichnet, dann kannst du dich ganz beruhigt zurücklehnen. <hr size=1 noshade>
Nö, eher nicht.
Verträge lassen sich anfechten, auch von Banken.
Eventuell mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank genau lesen, was dort zum Thema Mitteilungspflicht, Sicherheiten, Arbeitsplatz, Bonität etc. festgehalten ist.
Wenn der Wechsel von einem "sicheren" Arbeitsverhältnis in ein "unsicheres" Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon bekannt war und trotz Mitteilungspflicht veschwiegen wurde, dann könnte es Probleme geben.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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