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Finanzwächter mit scharfen Zähnen

AFP VOM 25.9.2006 | Nachrichten - Allgemein | 6505 Aufrufe
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Finanzaufsicht, BaFin, Sanio

Aufgaben und Befugnisse der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht den Finanzplatz Deutschland. Ob Insidergeschäfte, Kursmanipulationen, drohende Zahlungsunfähigkeit, falsche oder verspätete Börsenmitteilungen: Die Behörde achtet streng darauf, dass bei Banken, Versicherern und Wertpapierhäusern alles mit rechten Dingen zugeht. AFP gibt einen Überblick:

AUFGABEN: Die BaFin mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main entstand im Mai 2002 als Zusammenschluss der Banken- und Versicherungsaufsicht sowie der Kontrolle über den Wertpapierhandel. Rund 1500 Mitarbeiter beaufsichtigen etwa 2300 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleister, 630 Versicherer und 6200 Fonds. Spezialisten bekämpfen zudem Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

BEFUGNISSE: Für ihre Arbeit hat die Finanzaufsicht weitgehend freie Hand: Sie kann jederzeit Sonderprüfungen ansetzen, unangemeldet Dokumente einsehen oder an Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Banken kann sie gar die Lizenz und damit die Geschäftsgrundlage entziehen wie jüngst der Privatbank Reithinger. Zudem wertet die BaFin Börsenpflichtmitteilungen (Ad hocs) aus und analysiert starke Kursschwankungen, ob sich dahinter krumme Geschäfte verbergen.

KONTROLLE: Die BaFin untersteht dem Finanzministerium, das auch den Vorsitz, Vize-Posten sowie zwei weitere Mandate im 21-köpfigen Verwaltungsrat inne hat. In dem Kontrollorgan sitzen darüber hinaus je ein Vertreter des Wirtschafts- und Justizministeriums, fünf Bundestagsabgeordnete, fünf Banken-, vier Versicherungs- und ein Fondsvertreter.

26. September 2006 - 13.40 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




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Seite 2: Chef der Finanzaufsicht BaFin weiter unter Druck
Seite 3: Zeitung: Finanzministerium wusste frühzeitig von BaFin-Affäre
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