Finanzunternehmer Dr. Carsten Maschmeyer geht gegen NDR vor
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 19.1.2011 | Ratgeber - Medienrecht | 842 Aufrufe Mehr zum Thema:Maschmeyer, NDR, Reportage
Der Finanzunternehmer Dr. Carsten Maschmeyer hat vor dem Landgericht Berlin erwartungsgemäß eine einstweilige Verfügung gegen den Filmbeitrag „Der Drückerkönig und die Politik“ erwirken können.
Der Film war am vergangenen Mittwoch (12.01.2011) in der ARD ausgestrahlt worden.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Es ist dem Sender nun verboten, eine Filmszene weiter zu verbreiten, in welcher Panorama-Reporter Christoph Lütgert dem AWD Gründer in völlig unangemessener Weise nachstellt und ihn bedrängt.
Der NDR wird erwartungsgemäß Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Die "Panorama"-Redaktion hat nun eine entsprechende „Chronologie“ online gestellt, siehe http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/awd157.html, welche aber das angegriffene Bedrängen des Unternehmers kaum rechtfertigen kann.
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