Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Finanzgericht Münster hält "Soli" für verfassungsgemäß

AFP VOM 10.12.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1346 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Solidaritätszuschlag

Gericht stellt sich gegen Beschluss aus Niedersachsen

In der juristischen Auseinandersetzung um den Solidaritätszuschlag hat das Finanzgericht Münster den "Soli" als verfassungsgemäß eingestuft. Das Gericht stellte sich mit seinem Beschluss gegen eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, das den Zuschlag Ende November für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem "Soli" wird sich auch das Bundesverfassungsgericht befassen, da die Hannoveraner Richter die Klage an das höchste deutsche Gericht verwiesen hatten.

Das Finanzgericht Münster entschied nun, es sei höchstrichterlich geklärt, dass eine Ergänzungsabgabe nicht nur befristet erhoben werden dürfe. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beanstanden. Das niedersächsische Finanzgericht hatte dagegen erklärt, der "Soli" sei über einen zu langen Zeitraum als Ergänzungsabgabe erhoben worden.

Wegen der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts müssen Steuerzahler den Solidaritätszuschlag vorerst nur noch unter Vorbehalt entrichten. Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten sich in dieser Woche darauf verständigt, den Zuschlag nur noch vorläufig festzusetzen.

Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt rund zwölf Milliarden Euro.

10. Dezember 2009 - 13.35 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Julia Römisch
München
Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?