Finanzgericht Münster hält "Soli" für verfassungsgemäß
AFP VOM 10.12.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1346 Aufrufe Mehr zum Thema:Solidaritätszuschlag
Gericht stellt sich gegen Beschluss aus Niedersachsen
In der juristischen Auseinandersetzung um den Solidaritätszuschlag hat das Finanzgericht Münster den "Soli" als verfassungsgemäß eingestuft. Das Gericht stellte sich mit seinem Beschluss gegen eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, das den Zuschlag Ende November für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem "Soli" wird sich auch das Bundesverfassungsgericht befassen, da die Hannoveraner Richter die Klage an das höchste deutsche Gericht verwiesen hatten.
Das Finanzgericht Münster entschied nun, es sei höchstrichterlich geklärt, dass eine Ergänzungsabgabe nicht nur befristet erhoben werden dürfe. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beanstanden. Das niedersächsische Finanzgericht hatte dagegen erklärt, der "Soli" sei über einen zu langen Zeitraum als Ergänzungsabgabe erhoben worden.
Wegen der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts müssen Steuerzahler den Solidaritätszuschlag vorerst nur noch unter Vorbehalt entrichten. Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten sich in dieser Woche darauf verständigt, den Zuschlag nur noch vorläufig festzusetzen.
Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt rund zwölf Milliarden Euro.
10. Dezember 2009 - 13.35 Uhr
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