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Finanzgericht Köln weist Klagen gegen zentrale Steuernummer zurück - 1/1
AFP vom 09.09.2010   |   849 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Finanzgericht Köln weist Klagen gegen zentrale Steuernummer zurück

Richter äußern aber erhebliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Mehrere Musterklagen gegen die vor gut zwei Jahren eingeführte lebenslange Steuernummer sind abgewiesen worden. Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Kölner Finanzgerichts hervorgeht, meldeten die Richter zwar erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) an. Allerdings kam der Senat nicht zu der Überzeugung, dass im Streit um die seit August 2008 vergebene Steuer-ID das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung überwiegt. (Az. 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08 und andere)

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Hinter den nun in Köln entschiedenen Musterverfahren stehen mehr als 170 Klagen von Bürgern gegen die Steuer-ID. Die Kläger kritisieren, durch die bundeseinheitliche Steuernummer werde der Weg zum "gläsernen Bürger" geebnet. Dies zeige sich auch daran, dass selbst Babys unmittelbar nach der Geburt mit Post vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Steuer-ID erhielten.




Die Kölner Richter zweifelten zwar an der Verfassungsmäßigkeit der zentralen Steuernummer, zeigten sich allerdings zugleich nicht völlig überzeugt von deren Verfassungswidrigkeit. Damit führen die Zweifel des Kölner Gerichts nicht zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Finanzgericht ließ aber Revision gegen seine Urteile beim Bundesfinanzhof in München zu.

Der Kölner Senat stützte seine verfassungsrechtlichen Zweifel unter anderem darauf, dass durch die Steuer-ID letztlich alle in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bürger zentral durch den Staat erfasst würden. Damit bestehe die Möglichkeit, durch entsprechende Datenerweiterungen oder die Vernetzung verschiedener Datenpools einen großen zentralen Datenbestand zu schaffen. Hieraus könnte sich künftig auch die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ergeben.

9. September 2010 - 11.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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