In der Affäre um Insidergeschäfte bei der Airbus-Mutter EADS befragt die Pariser Finanzaufsicht AMF ab Montag die Beschuldigten. Insgesamt 17 amtierende und ehemalige EADS-Manager stehen unter dem Verdacht, 2005 und 2006 mit Wissen um die Verzögerungen beim Super-Airbus A380 Aktienoptionen verkauft zu haben. Ihnen drohen in dem Verfahren hohe Geldstrafen, die sich bis auf das Zehnfache des damals erzielten Gewinns belaufen können. Nach den bis Freitag angesetzten Anhörungen will die AMF bis Mitte Dezember über die Bußen entscheiden.
EADS hatte die Lieferverzögerungen beim Airbus A380 im Juni 2006 bekannt gegeben, was einen massiven Kurssturz bei der Aktie des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns auslöste. Zusammen mit den hohen Kosten für die von den Kunden geforderte Neuentwicklung des Langstreckenfliegers A350 tat sich bei dem Konzern darauf ein Milliardenloch auf, das unter anderem durch den Sparplan Power 8 gestopft werden musste, der 10.000 Stellenstreichungen bei Airbus vorsah.
Die von der AMF beschuldigten Manager hatten zwischen November 2005 und März 2006 Aktienoptionen zu Geld gemacht und dabei teilweise Millionengewinne erzielt. In einem Zwischenbericht im Juli hielt der Berichterstatter des AMF-Sanktionsausschusses die Vorwürfe des Insiderhandels aber nur noch gegen sieben der 17 Manager aufrecht. Sie alle hatten im März 2006 Aktienoptionen umgewandelt, unter ihnen auch der ehemalige EADS-Ko-Chef Noël Forgeard. Er erzielte durch die Verkäufe insgesamt einen Gewinn von 3,7 Millionen Euro. Laut dem Berichterstatter wussten die Manager bereits seit dem 17. Februar von den Verzögerungen beim Super-Airbus A380.
Anders als die EADS-Großaktionäre DaimlerChrysler und Lagarde, die damals Aktien verkauf haben, sah der Berichterstatter auch bei EADS selbst einen Verstoß. Das Unternehmen habe es versäumt, "so früh wie möglich" über die Verspätungen zu informieren. EADS droht deshalb eine Strafe von zehn Millionen Euro.
Theoretisch muss sich der AMF-Ausschuss nicht an die Schlussfolgerungen des Berichterstatters halten, sondern könnte gegen alle 17 anfänglich beschuldigten Manager und Großaktionäre Sanktionen verhängen. Unter ihnen ist auch der amtierende Airbus-Chef Thomas Enders. Er hatte im November 2005 50.000 Aktienoptionen umgewandelt und daraus einen Gewinn von knapp 712.000 Euro erzielt. Enders hat angekündigt, nächste Woche vor dem AMF-Ausschuss zu erscheinen, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Im Falle einer Buße können die Beschuldigten Berufung beim Pariser Berufungsgericht einlegen.
Ob sie sich strafrechtlich verantworten müssen, prüft parallel die französische Justiz. Sie hatte im November 2006 ein Ermittlungsverfahren zu der Insideraffäre eröffnet. Bei einer gerichtlichen Verurteilung drohen den Managern bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von gleichfalls dem Zehnfachen des erzielten Gewinns. In dem Verfahren der Finanzaufsicht ist anders als bei den Ermittlungen der Justiz kein Vorsatz für eine Strafe notwendig. Beschuldigte können damit auch mit einer Buße belegt werden, wenn sie fahrlässig gehandelt haben.
20. November 2009 - 11.20 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2009
