Finanzamt zieht angegebene Werbungskosten als Betriebsausgabe ab....

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Timm1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt zieht angegebene Werbungskosten als Betriebsausgabe ab....

Hallo zusammen,

ich bin hauptberuflich als Angestellter tätig und versuche mir seit einiger Zeit nebenberuflich als Freiberufler eine zweite Einnahmequelle aufzubauen.

Ich habe nun ein berufsbegleitendes Studium begonnen, das man thematisch sowohl als Weiterbildung für meine Tätigkeit als Angestellter (Ausbau und Sicherung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) = Werbungskosten aber auch als Förderung meiner freiberuflichen Tätigkeit und somit als Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit einordnen könnte.

Da ich das Studium tatsächlich mit der Absicht begonnen habe, meine Position als Angestellter zu verbessern, habe ich die Studienkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit angegeben.

Das Finanzamt hat die Studienkosten aber nun bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit abgezogen, da es der Meinung ist das Studium wäre zur Förderung der selbständigen Tätigkeit begonnen worden.

Ich habe Einspruch eingelegt der jetzt abgelehnt wurde, da mir ja durch die andere Zuordnung des Finanzamtes keine steuerlichen Nachteile entstehen würden. Das sehe ich anders, da mein Steuerbescheid bzgl. der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als "vorläufig" deklariert wurde, da die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend geklärt werden kann. Somit besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass es beim Scheitern meiner freiberuflichen Tätigkeit (ich versuche das derzeit weiterhin absolut ernsthaft, aber man weiß ja leider nie) die Studienkosten (die ja momentan Betriebsausgabe sind) zurückgezahlt werden müssen.

Der Sachbearbeiter sagte mir am Telefon, dass er das nicht ändern kann und schlägt daher vor, dass ich den Einspruch zurücknehmen soll und in einem Schreiben die Situation erläutere, damit dieses dann zu den Akten gelegt werden kann. Sollte es dann irgendwann in der Zukunft zu dem Fall kommen, könnte ich dann auf dieses Schreiben verweisen, womit mir die Studienkosten dann wieder unter den Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis abgezogen würden.

Meine Frage: Ist das so in Ordnung? Ich tendiere ehrlich gesagt dazu weiterhin auf die jetzige richtige Zuordnung zu bestehen. Kann mir jemand sagen wie es voraussichtlich weiter geht, wenn ich den Einspruch jetzt nicht zurücknehme und nochmal wirklich im Detail begründet darlege, dass das Studium zur Sicherung und dem Ausbau der Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis begonnen wurde?

Vorab vielen Dank & viele Grüße
Tim

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Somit besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass es beim Scheitern meiner freiberuflichen Tätigkeit (ich versuche das derzeit weiterhin absolut ernsthaft, aber man weiß ja leider nie) die Studienkosten (die ja momentan Betriebsausgabe sind) zurückgezahlt werden müssen. Sie glauben jetzt hoffentlich nicht, die Studienkosten würden 1:1 von der Steuerlast abgezogen? Das ist keineswegs so, weswegen auch allenfalls die Rückzahlung der eingesparten Steuer droht.
Kann mir jemand sagen wie es voraussichtlich weiter geht, wenn ich den Einspruch jetzt nicht zurücknehme und nochmal wirklich im Detail begründet darlege, dass das Studium zur Sicherung und dem Ausbau der Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis begonnen wurde? Es geht vor das Finanzgericht und dieses entscheidet dann. Und wenn Sie verlieren, zahlen Sie natürlich die Prozeßkosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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