Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir einwenig weiter helfen...:)
ich habe ein Anliegen mit dem Finanzamt, Aufgrund von Zahlungsrückständen, musste ich schon die EV abgeben.
Nun bekomme ich ein Schreiben in dem ich nochmal gebeten werde, eine Auflistung meiner Einkünft zu tätigen. Es muss einfach alles eingegeben werden, vorhandene Konten, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Versicherungen, Handynummer, Emailadresse...ist das alles Rechtens??
Ich gab ja die EV ab, mit der Erklärung, dass ich kein regelmässiges Einkommen habe und noch bei meinen Eltern wohne..die mich unterstützen, ist das nicht ausreichend?
Habe ein Gewerbeschein für Kleinunternehmer..das heißt Hosstesenjobs, Moderaton, Verkostung..
Und die zweite Frage, darf das Finanzamt hinterfragen, wofür ich das Geld ausgebe, dass ich von meinem Konto abhebe?
Vielen Vielen Dank für Eure Antworten
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Finanzamt verlangt Kontoauszüger der letzten 3 Mon
14. Februar 2011
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Frage vom 14. Februar 2011 | 00:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt verlangt Kontoauszüger der letzten 3 Mon
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#1
Antwort vom 14. Februar 2011 | 21:44
Von
Status: Schüler (370 Beiträge, 235x hilfreich)
hallo
Um die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, ist das Finanzamt auf Hilfe der Steuerpflichtigen angewiesen. deshalb unterliegst du die Mitwirkungspflichten gemäß §92 AO
deswegen bist du gemäß §93 Abs.1 verpflichtet, dem FA die erforderlichen Unterlagen und Infos zu erteilen, wenn diese der Erklärung des Sachverhaltes dienen.
Das gilt für den beiden gestellten Fragen
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
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