Finanzamt fordert eine Zahlung obwohl alle Programme eine Rückzahlung angeben (2015)

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Finanzamt fordert eine Zahlung obwohl alle Programme eine Rückzahlung angeben (2015)

Hallo,

ich mache wie jedes Jahr meinen Lohnsteuerjahresausgleich mit einer PC Software (meistens WISO Sparbuch)
das hat bis jetzt auch immer wunderbar geklappt.

Dieses Jahr verlangt das Finanzamt aber eine Nachzahlung über ein paar Euro, obwohl das Programm eine Rückzahlung von um die 100 Euro vorhergesagt hat.

Bei mir hat sich vom Gehalt oder sonstiges nicht viel verändert, kann auch nur die Pauschale bei den Werbungskosten angeben, da komme ich nicht darüber.

Habe bereits Einspruch eingelegt, da kam aber gestern der Brief zurück das alles ok seie.

Was kann ich tun? Lt. Vergleich wird der Einkommenssteuersatz vom FA höher gesetzt als bei mir am PC

Vielen Dank

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15 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Was kann ich tun? Nicht viel. Wenn Sie vor das Finanzgericht wollen, müssen Ihre Argumente schon detaillierter als "das kann nicht sein" sein. Sie könnten natürlich einen Steuerberater aufsuchen, aber der wird wohl mehr als 100 Euro kosten. Und ansonsten können Sie den Bescheid natürlich anonymisiert hier einstellen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Auflistung ist eigentlich ganz einfach:

Bruttojahreseinkommen: 31.544,01
Einbehaltene Lst: 4.259,06
Einbehaltene Soli 234,21
Einbehaltene KiSt. 340,69

Arbeitgebanteil RS Vers. 2.954,13

Arbeitnehmerbeitr. KR VS 2559,27
Arbeitnehmerb. soz. Pfl. 450,29
Arbeitn. zur ALV 473,96

Pauschbetrag wird angesetzt und keine Kinder, unverheiratet. Arbeitsweg 5 km mit dem Auto

evtl. hat jemand Zeit und Lust das kurz durchzurechnen.

Vielen Dank!!!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Nun ja - mein Steuerrechner sagt: 4232 Euro Einkommensteuer, 338 Euro Kirchensteuer (Bundesland ist BW oder BY, nehme ich an), 232 Euro Soli. Folglich müßte es tatsächlich eine Erstattung geben, allerdings eher um die 30 Euro. Durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe müßte das dann noch mal um ca. 100 Euro steigen. Kurzum - ich habe dafür auch keine Erklärung...

-- Editiert von muemmel am 28.04.2016 19:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Zahlen wurden alle von Hand eingegeben ohne das etwas übernommen wurde...werde morgen gleich nochmal die Zahlen überprüfen..mit Bayern liegen Sie richtig. Ich hab auch keine Erklärung.

Bringt es etwas direkt mit dem FA zu reden? Ich glaube nicht wenn man sich nicht so recht auskennt?

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Das einzige wo mir noch einfallen würde wäre ein Bonus der Krankenkasse über glaube ich 200 Euro..diese hatte ich bis jetzt nicht berücksichtigt...kann das sein?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Sind denn im Steuerbescheid die Sonderausgaben (ich meine die Kirchensteuer) korrekt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen worden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Werde ich morgen gleich prüfen...vielen Dank für ihre Hilfe soweit!!

Ich schreibe morgen wieder...schönen Abend noch!!

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Das einzige wo mir noch einfallen würde wäre ein Bonus der Krankenkasse über glaube ich 200 Euro.. Das dürfte aber nicht zu einer Nachzahlung führen. Ich kam oben auf 130 Euro Erstattung - mit den 200 Euro würde sich das auf 70 Euro reduzieren, aber es gäbe immer noch eine Erstattung. Und übrigens bräuchten wir auch die Zahlen aus dem Steuerbescheid - irgendwas muß ja da falsch angekommen oder vergessen worden sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gab es Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder irgendwas in die Richtung?

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#11
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
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#12
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Sind die Differenz der zu versteuernden Einkommen nicht fast genau die 320 EUR Beitragsrückerstattung?

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#13
 Von 
Reggie007
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Maximal waren es 200 euro von der Krankenkasse...müsste diese mal nochmal anhauen was das genau für eine summe war...

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#15
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Im Bescheid steht eine Beitragsrückerstattung von 320 €. Tippfehler oder richtig?



-- Editiert von Retels am 29.04.2016 11:13

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