Finanzamt antwortet auf einen Antrag nicht

20. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
beacia3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt antwortet auf einen Antrag nicht

Hallo, ich suche ein Rat. Im März wurde ein Antrag auf Einzelveranlagung für eine Person gestellt, die in Deutschland arbeitet, aber seine Familie (Ehefrau und Kinder) im Ausland lebt. Darauf folgend sollte auch eine Bescheinigung über unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausgestellt werden (wg dem gestellten Antrag auf Kindergeld). Seit dem tut sich nichts. Vor drei Wochen habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie hat mir versprochen, dass sie das zeitnah ausstellen wird. Nach einer Woche wollte ich nachhacken, ob sie das schon getan hat. Seitdem erreiche ich die Frau nicht, entweder ist sie nicht da und geht nicht ans Telefon oder jemand geht ans Telefon, aber sagt, dass sie nicht da ist. Ich habe schon E-Mails geschrieben und ich weiss nicht, was ich noch machen kann. Persönlich kann ich dort nicht gehen, weil das Finanzamt mehrere hunderte km von mir entfernt ist. Kann mir jemand etwas raten?
Mit der Bescheinigung eilt, der Ablehnungsbescheid von der Familienkasse haben wir schon einmal bekommen und dann Einspruch eingelegt, aber so ewig werden sie nicht warten.

Für Antworten vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Nach sechs Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen.
Aber Sie können es ja schon nach vier Monaten versuchen...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Nach sechs Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen.
Aber Sie können es ja schon nach vier Monaten versuchen...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beacia3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Nach sechs Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen.
Aber Sie können es ja schon nach vier Monaten versuchen...


Danke für die Antwort! Gibt es eine gesetzliche Regelung woraus sich ergibt, wann man den Einspruch stellen kann? Ich habe schon von solcher Möglichkeit gelesen und es war auch die Rede von einem halben Jahr...

Soll der Antragsteller den Einspruch schreiben oder kann ich (als Bevöllmächtigte)?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO
Die darin genante angemessene Zeit ist im Anwendungserlass oder durch Rechtsprechung entwickelt.

Da Sie offenbar kein Steuerberater sind, sollte zur Vermeidung eines Verfahrens wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten in jedem Fall der Antragsteller den Einspruch schreiben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
beacia3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO
Die darin genante angemessene Zeit ist im Anwendungserlass oder durch Rechtsprechung entwickelt.

Da Sie offenbar kein Steuerberater sind, sollte zur Vermeidung eines Verfahrens wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten in jedem Fall der Antragsteller den Einspruch schreiben.


Dankeschön :-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
beacia3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage; können sich daraus irgendwelche negative Konsequenzen aus solchem Einspruch ergeben?

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