Hallo, ich suche ein Rat. Im März wurde ein Antrag auf Einzelveranlagung für eine Person gestellt, die in Deutschland arbeitet, aber seine Familie (Ehefrau und Kinder) im Ausland lebt. Darauf folgend sollte auch eine Bescheinigung über unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausgestellt werden (wg dem gestellten Antrag auf Kindergeld). Seit dem tut sich nichts. Vor drei Wochen habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie hat mir versprochen, dass sie das zeitnah ausstellen wird. Nach einer Woche wollte ich nachhacken, ob sie das schon getan hat. Seitdem erreiche ich die Frau nicht, entweder ist sie nicht da und geht nicht ans Telefon oder jemand geht ans Telefon, aber sagt, dass sie nicht da ist. Ich habe schon E-Mails geschrieben und ich weiss nicht, was ich noch machen kann. Persönlich kann ich dort nicht gehen, weil das Finanzamt mehrere hunderte km von mir entfernt ist. Kann mir jemand etwas raten?
Mit der Bescheinigung eilt, der Ablehnungsbescheid von der Familienkasse haben wir schon einmal bekommen und dann Einspruch eingelegt, aber so ewig werden sie nicht warten.
Für Antworten vielen Dank im Voraus!
Finanzamt antwortet auf einen Antrag nicht
20. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juni 2017 | 16:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt antwortet auf einen Antrag nicht
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Juni 2017 | 21:04
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Nach sechs Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen.
Aber Sie können es ja schon nach vier Monaten versuchen...
#2
Antwort vom 20. Juni 2017 | 21:04
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Nach sechs Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen.
Aber Sie können es ja schon nach vier Monaten versuchen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Juni 2017 | 23:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNach sechs Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen. :
Aber Sie können es ja schon nach vier Monaten versuchen...
Danke für die Antwort! Gibt es eine gesetzliche Regelung woraus sich ergibt, wann man den Einspruch stellen kann? Ich habe schon von solcher Möglichkeit gelesen und es war auch die Rede von einem halben Jahr...
Soll der Antragsteller den Einspruch schreiben oder kann ich (als Bevöllmächtigte)?
#4
Antwort vom 20. Juni 2017 | 23:56
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO
Die darin genante angemessene Zeit ist im Anwendungserlass oder durch Rechtsprechung entwickelt.
Da Sie offenbar kein Steuerberater sind, sollte zur Vermeidung eines Verfahrens wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten in jedem Fall der Antragsteller den Einspruch schreiben.
#5
Antwort vom 21. Juni 2017 | 00:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO
Die darin genante angemessene Zeit ist im Anwendungserlass oder durch Rechtsprechung entwickelt.
Da Sie offenbar kein Steuerberater sind, sollte zur Vermeidung eines Verfahrens wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten in jedem Fall der Antragsteller den Einspruch schreiben.
Dankeschön :-)
#6
Antwort vom 21. Juni 2017 | 11:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch eine Frage; können sich daraus irgendwelche negative Konsequenzen aus solchem Einspruch ergeben?
Und jetzt?
Schon
267.048
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten