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Filmauschnitt auf der Internetseite

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Filmauschnitt auf der Internetseite

In Mai 2010 spielte ich eine kleine Rolle in einem Kinofilm. Zum Dreh kam es per mündlicher Vereinbarung. Bis heute habe ich keinen Vertrag und keine Vereinbarung unterschrieben oder zugestimmt. Die Casterer haben mich per Telefon aquiriert.

Allgemein möchte ich wissen ob ich Auschnitte des Films auf meine Setcard setzen kann oder darf. Es gibt ein recht auf das eigene Bild und die Filmauschnitte wo ich mitwirke darf ich zu Werbezwecken ja nutzen.

Wie sollte ich es kenntlich machen auf der Internetseite?

Welche Text soll ich an die Filmagentur schreiben das sie mir eine Erlaubniss erteilen?



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" "


von berliner-it am 16.05.2011 13:29
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Beiträge zum Thema "Internetseite".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Filmauschnitt auf der Internetseite
quote:
Casterer


Du hast da "Caster" und "Caterer" zusammengewürfelt.

quote:
Es gibt ein recht auf das eigene Bild


Ja, das verbietet aber nur Dritten, ohne Erlaubnis dein Bild zu verbreiten, §§22, 23 KunstUrhG. Es gestattet dir nicht, dein Bild ohne Beachtung fremder Urheberrechte zu verbreiten.

quote:
und die Filmauschnitte wo ich mitwirke darf ich zu Werbezwecken ja nutzen.


Sagt wer?

quote:
Allgemein möchte ich wissen ob ich Auschnitte des Films auf meine Setcard setzen kann oder darf.


Nicht ohne Erlaubnis des Urhebers.

quote:
Welche Text soll ich an die Filmagentur schreiben das sie mir eine Erlaubniss erteilen?


Einen freundlichen und höflichen.


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""


von Snoop Pooper Scoop am 16.05.2011 15:24
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Filmauschnitt auf der Internetseite
Werben mit Referenzen – was ist erlaubt – was nicht?

Gute Frage, hier ganz gut beantwortet.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Normalerweise gibt die PR- und/oder Marketing-Abteilung der Rechteinhaber (Produzent, Verleih) Ausschnitte frei für Promotionzwecke - die sollte man direkt kontaktieren, ob auch das eigene kleine Anliegen unterstützt wird (mittels einer kleinen schriftlichen einfachen Nutzungserlaubnis für den Ausschnitt von Minute/Sekunde 13:12 bis 14:34).

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 16.05.2011 16:36
Status: Unsterblich (1383 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 54 User(n) bewertet)


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