Film: „Chroniken der Unterwelt" - RAe Waldorf Frommer versenden weiterhin Abmahnschreiben

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Trotz des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Neue Abmahnungen wegen Filesharing im Auftrag der Constantin Film GmbH

Das auf Internettauschbörsen vermehrt auftauchende Fantasy-Abenteuer "Chroniken der Unterwelt – City of Bones" nach dem gleichnamigen Roman der Autorin Cassandra Clare ist aktuelles Abmahnthema der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer.

Die Constantin Film GmbH als die Rechteinhaberin mahnt Urheberrechtsverletzungen an ihrer Romanverfilmung aus dem Jahr 2013 durch ihre Bevollmächtigten Rechtsanwälte Waldorf Frommer ab. Den Empfängern dieser Abmahnungen wird vorgeworfen, den Film illegal auf Internettauschbörsen heruntergeladen und für Dritte zum Download bereitgehalten zu haben.

Mit dem Abmahnschreiben werden von den betroffenen Internetanschlussinhabern zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und zum anderen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages bestehend aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt.

Die Fristen dazu sind sehr knapp bemessen, daher ist es wichtig, nach Erhalt eines solchen Schreibens richtig zu reagieren. So sollten unbedingt:

  • die gesetzten Fristen beachtet werden,
  • die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden,
  • keine Zahlung ohne Absprache vorgenommen werden und
  • anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Wir prüfen ihr Abmahnschreiben

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel: Nichts oder deutlich Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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