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Filialenumbau-Urlaub nehmen ???

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Filialenumbau-Urlaub nehmen ???

Hallo liebe Leser....

Ein Chef schließt einige Tage eine seiner Filialen wegen Umbau. Auf die Frage hin, was mit den Angestellten die Tage geschehe meinte er: sehen sie zu das sie in andere Filialen unterkommen, ansonsten müssen sie die Tage Urlaub nehmen, oder unbezahlten Urlaub.
Die weiteren Filialen brauchen die Angestellten der Umbaufiliale nicht.
Aber kann es sein, das diese nun Urlaub nehmen müssen ?
Wenn nein, wer kann etwas konkretes dazu schreiben, was dem Chef vorgelegt werden kann mit Urteil § oder so ?

Wäre nett, wenn jemand helfen könnte

Gruß Bantam


von Bantam am 16.05.2005 18:54
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>Filialenumbau-Urlaub nehmen ???
Ich denke, nach dem folgenden § müssen Sie den Urlaub nehmen, aber auf keinen Fall unbezahlt!

Unbezahlter Urlaub setzt eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem AG voraus. Wenn die nicht vorliegt, muß der AG die Freistellung wie bezahlten Urlaub berechnen.

"Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,
es sei denn,
dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange

oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.... "



von hamburgerin01 am 16.05.2005 23:44
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