>Filialenumbau-Urlaub nehmen ???
Ich denke, nach dem folgenden § müssen Sie den Urlaub nehmen, aber auf keinen Fall unbezahlt!
Unbezahlter Urlaub setzt eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem AG voraus. Wenn die nicht vorliegt, muß der AG die Freistellung wie bezahlten Urlaub berechnen.
"Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,
es sei denn,
dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange
oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.... "
von hamburgerin01 am 16.05.2005 23:44
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