Filesharing in Ferienwohnung
Mehr zum Thema: Urheberrecht, Filesharing, Urheberrechtsverletzung, Ferienwohnung, Haftung, Internet, StörerVermieter haftet nicht für Internet-Nutzung seiner Gäste
Der Vermieter einer Ferienwohnung haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch Mieter verursacht wurden. Das Amtsgericht Hamburg lehnte die Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz ab, die ein Rechteinhaber von dem Vermieter einklagen wollte. (Az.: 25b C 924/13)
Es ging um den Film "The Last Stand", der über den Internetanschluss des Vermieters auf einer Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll. Laut Gericht haftet der Vermieter nicht als Störer, da er die Internetnutzung seiner Mieter weder überwachen muss noch soll.
Das Gericht zweifelte bereits daran, ob Vermieter überhaupt verpflichtet sind, ihre Mieter über die Internetnutzung aufzuklären. Die Frage ließ es aber unbeantwortet, da der Vermieter ausreichend über die Internetnutzung belehrt hatte. Diese Belehrung muss auch nicht an die Nationalität der Gäste angepasst sein.
Urheberrecht - Abmahnung Rechtsprechung Filesharing: keine Haftung als Störer für minderjährige Kinder bei ausreichender Belehrung