Filesharing-Abmahnungen: Ermittelt Guardaley Ltd falsch?

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Abmahnungen noch wirksam?

Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 03.05.2011 (Az.: 16 U 55/11) interessante Äußerungen zu den Ermittlungen von Guardaley gemacht. Beim Lesen der Entscheidung, die uns vorliegt, kann man durchaus den Eindruck gewinnen, dass die Ermittlungen von Guardaley ein grundsätzliches Problem haben.

In den Entscheidungsgründen verweist das Gericht darauf, dass dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass die Guardaley Ltd "unzuverlässige Recherchedienstleistungen" erbringt. So der Originalwortlaut der gerichtlichen Entscheidung!

Es seien IP-Daten ermittelt worden, obwohl die Anschlussinhaber über die IP-Adressen keine Filmwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Es fand also „Upload" statt, trotzdem wurde laut Software eine "Urhberrechtsverletzung" durch einen angebliche Upload festgestellt. Des Weiteren verweist das Landgericht Berlin in seinen Ausführungen auf Sammelklagen gegen Guardaley, die in den USA geführt werden.

Für uns stellt sich die Frage, wie viele und welche Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Ermittlungen ausgesprochen wurden. Guardaley ist für einige Abmahnkanzleien tätig.