Filesharing Abmahnung durch rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH erhalten – was tun?
Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner 25.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1082 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Die Hamburger Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Koch Media GmbH aktuell Urheberrechtsverstöße an Computerspielen ab.
Betroffen ist u.a. „Front Mission Evolved (PC-Spiel)“ .
In dem fünfseitigen Schreiben (mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) wird von einem Gegenstandswert für das betreffende Computerspiel von 30.000 Euro ausgegangen. Dadurch würden in allein für die 1. Instanz Kosten für Anwalt und Gericht in Höhe von 5.500 Euro entstehen, zusätzlich könnten Schadensersatzansprüche hinzukommen.
Im Wege einer außergerichtlichen Klärung wird ein Betrag zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von 800 Euro und die Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Löschung der betreffenden Datei gefordert.
Vorgehen bei rka Rechtsanwälte Abmahnung
1. Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben, es wird empfohlen höchstens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Daniel Baumgärtner
Leipzig
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Eine solche abgeänderte Unterlassungserklärung sollte dabei zwar rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen und unter eine auflösende Bedingung gestellt werden, z.B. Gesetzesänderung oder höchstrichterliche Rechtsprechung.
Die abgegebene Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet so das in der Abmahnung erwähnte Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die genaue Formulierung sollte unbedingt geprüft werden, da die Erklärung für 30 Jahre gilt.
2. Kostenerstattung
Ebenfalls wird geraten die Abmahnung und die darin beschriebenen Vorwürfe und Ansprüche auch auf deren Höhe hin zu überprüfen.
Eine Einschätzung der Rechtslage und der geforderten Geldbeträge kann zumeist nur von einem auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt erfolgen. Um die Chancen für die weiteren Schritte vernünftig abwägen zu können, sollten Sie sich ggfs. anwaltlich beraten lassen.
Zusammenfassung
Sie sollten die erhaltene Abmahnung ernst nehmen und diese nicht als bloße Internetabzocke abtun. Im Rahmen einer Rechtsberatung werden Sie über Chancen und Risiken der Abmahnung aufgeklärt und können so über die notwendigen Schritte entscheiden.
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