Filesharing Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, WeSaveYourCopyrights, Zooland, Nesola, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

im Auftrag der Zooland GmbH und der Nesola GmbH

Die erst vor kurzem gegründete Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt, mahnt aktuell im Auftrag der Zooland Music GmbH und der Nesola GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Im Fokus der Abmahnungen stehen u.a. folgende Musikwerke:

  • "Turn This Club Around – R.I.O. Feat. U-Jean"
  • „Niemand (Was Wir Nicht Tun) -  Joy Denalane"

Der urheberrechtliche Vorwurf:

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. An dieser Stelle stutzen viele meiner Mandanten und stellen sich die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Streitgegenstand ist. Dies hängt damit zusammen, dass bei jedem Download gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten wird. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Forderung:

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Abgeltungsbetrag von 450,00 € gefordert:


Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG 
Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB 
Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

 

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  als "Abzocke" oder "Betrug" zu ignorieren. In jedem Fall ist eine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen erforderlich.

Verteidigungsoptionen:

Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zuweitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Da es sich bei dem abgemahnten Werk um einen Bestandteil in einem TOP 100 Chart Container/ Sampler handelt, der noch weitere Lieder beinhaltet, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien.  Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtssprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

So reagieren sie richtig:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.