Filesharing-Abmahnung der Alamode Filmdistribution oHG durch die Kanzlei LEX IUS Dimke, Rothenberg & Partner
Von Rechtsanwalt Dirk Dreger 26.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 680 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Filesharing-Abmahnung der Alamode Filmdistribution oHG durch die Kanzlei LEX IUS Dimke, Rothenberg & Partner
Die Kanzlei LEX IUS Dimke, Rothenberg & Partner aus Hamburg, mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Alamode Filmdistribution oHG, die in München ansässig ist. wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.
Dirk Dreger
Düsseldorf
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Strafrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht
Streitgegenständlich ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmtitel "Exit through the Giftshop".
Laut Abmahnschreiben soll das Werk im Rahmen der Nutzung einer Internettauschbörsen anderen Nutzern des P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten worden sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird im Wege eines Vergleichsangebotes ein Abgeltungsbetrag von 1200,- EUR gefordert. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und die Schadensersatzforderung.
Fernerhin muss daraufhin gewiesen werden, dass die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund der darin enthaltenen Formulierung, die Gefahr birgt, dass Sie sich zu einer überhöhten Vertragsstrafe verpflichten.
Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:
1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
2.. Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.
3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.
4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.
5. Beaufragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!
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