Filesharing Abmahnung: Sasse & Partner wegen Downloads des Films „Systemfehler – Wenn Inge tanzt"

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Auftraggeber Splendid Film GmbH verlangt Unterlassungserklärung und Schadensersatz für illegale Verbreitung von Werk über Tauschbörsen

1. Betroffenen wird der illegale Download über Tauschbörsen vorgeworfen

Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße in Bezug auf den Film “Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ ab.

Dem Adressat der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, den Film „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ im Internet über Filesharingsysteme (Onlinetauschbörsen) heruntergeladen und diesen Film dadurch gleichzeitig für andere Personen zum Herunterladen zugänglich gemacht zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Forderung von Rechtsanwälte Sasse & Partner?

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und pauschal 800.- € zu zahlen.

Regelmäßig liegt der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Diese sollten Sie bitte ignorieren (hierzu noch weiter unten ausführlicher).

3. Ich habe eine Abmahnung erhalten, wie ist die richtige Reaktion?

Bitte lassen Sie sich nicht zu einer voreiligen Handlung verleiten. Das ist das Ziel der Abmahner, also dass Sie vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und vorschnell die geforderten 800.- € zahlen.

Bitte machen Sie keins von beiden: Zahlen Sie weder die geforderten 800.- € anstandslos, noch unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

4. Fristen beachten!

Wenn eine Prüfung Ihres Falles ergeben sollte, dass leider eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollten Sie keinesfalls die gesetzten Fristen ignorieren. In diesem Fall sollte zumindest innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung von Ihnen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden. Durch eine geschickte anwaltliche Formulierung kann verhindert werden, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben. Hierbei bin ich Ihnen im Bedarfsfall sehr gerne behilflich.

5. Vorgefertigte Unterlassungserklärung bitte ignorieren!

Ich kann nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung (der Abmahnung erfahrungsgemäß beigefügt) oder ein Muster aus dem Internet zu verwenden. Bei nicht korrekter/ausreichender Formulierung der Unterlassungserklärung droht nämlich im schlimmsten Fall eine einstweilige Verfügung über ein Gericht. Dieses kann die Kosten im Einzelfall schnell explodieren lasse.

Daher sollten Sie bitte nicht tatenlos bleiben und überprüfen lassen, ob und wie Sie sich gegen die Abmahnung wehren können. Selbst wenn eine Prüfung Ihres Falles ergibt, dass ein Verstoß vorliegt, so lassen sich zumindest die geforderten Kosten oftmals deutlich senken.

6. Erste-Hilfe bei Abmahnungen

1. Kontakt zur Gegenseite vermeiden!

2. Lassen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung „links“ liegen!

3. Fristen beachten!

4. Noch vor Fristablauf unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Gerne helfe ich auch Ihnen mit meiner Erfahrung aus weit über 100 Abmahnfällen.

Sie können mich gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren und mir Ihren ganz persönlichen Fall schildern. Ideal wäre es, wenn Sie mir vorher per E-Mail das Abmahnschreiben zusenden könnten. Dann kann ich mich schon einmal in Ihren persönlichen Fall einarbeiten.

Im Anschluss können wir gerne Ihren ganz persönlichen Fall besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mein oberstes Ziel ist, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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