Filesharing-Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Musikalbum, 23, Bushido, Sido, P2P
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Musikalbum 23" der Künstler Bushido und Sido

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe geht aktuell im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „23“ der Künstlers Bushido und Sido in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke vor.

Aufgrund der medienwirksamen inszenierten Kooperation der beiden Künstler erfreut sich das streitgegenständliche Musikalbum „23“ auch in den einschlägigen Internettauschbörsen (Bittorrent, eDonkey, eMule etc.) größter Beliebtheit. Ob aufgrund dieses Umstandes in Zukunft auch einzelne Titel dieses Albums abgemahnt werden, kann deshalb wohl nicht ausgeschlossen werden.

In dem Abmahnschreiben wird zur Abgeltung des Unterlassungs- und Erstattungsanspruch (Rechtsverfolgungskosten) ein Pauschalbetrag von 700,00 € gefordert.


ACHTUNG:
Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe sind, gilt es zunächst jegliche Kurzschlusshandlungen zu vermeiden!

Es fällt auf, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Hiervor muss ausdrücklich gewarnt werden! Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zuweitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

Diesen Aspekten kann durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung entgegen gewirkt werden.

Beachten Sie die genannten Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung!

Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in rechtlicher Hinsicht überprüfen! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtssprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.