Filesharing -Vorsicht vor dubiosen Abmahnungen
Von Rechtsanwalt Lutz Schroeder 8.12.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 5049 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Dubiose Abmahnungen, die ihre Berechtigung nur vortäuschen, sind nichts Neues.
Im Wettbewerbsrecht gab es Anwälte, die angebliche Unternehmen vertreten, die es nicht gibt, Abmahnvereine, die ihre Berechtigung abzumahnen in Wirklichkeit nie erhalten haben und sogar einen angeblichen Anwalt aus Berlin, der überhaupt keine Anwaltszulassung hat und Firmen vertritt, die davon gar nichts wissen.
Lutz Schroeder
Kiel
Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht Pers. Direktanfrage
Nun taucht dieses Phänomen im Urheberrecht auf: Eine angebliche ”Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht”, die sich "net-secure" nennt, versendet Abmahnungen wegen Filesharings. Dabei soll anhand der Aufmachung der Schreiben augenscheinlich eine Verwechslung mit der GVU herbeigeführt werden. Es wird die Zahlung von rund 150,00 € verlangt. Betroffene sollten dieser Forderung nicht nachkommen.



