Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Filesharing -Vorsicht vor dubiosen Abmahnungen

Von Rechtsanwalt Lutz Schroeder
8.12.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 5049 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung

Dubiose Abmahnungen, die ihre Berechtigung nur vortäuschen, sind nichts Neues.

Im Wettbewerbsrecht gab es Anwälte, die angebliche Unternehmen vertreten, die es nicht gibt, Abmahnvereine, die ihre Berechtigung abzumahnen in Wirklichkeit nie erhalten haben und sogar einen angeblichen Anwalt aus Berlin, der überhaupt keine Anwaltszulassung hat und Firmen vertritt, die davon gar nichts wissen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lutz Schroeder
Kiel

Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht
 Pers. Direktanfrage 

Nun taucht dieses Phänomen im Urheberrecht auf: Eine angebliche ”Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht”, die sich "net-secure" nennt, versendet Abmahnungen wegen Filesharings. Dabei soll anhand der Aufmachung der Schreiben augenscheinlich eine Verwechslung mit der GVU herbeigeführt werden. Es wird die Zahlung von rund 150,00 € verlangt. Betroffene sollten dieser Forderung nicht nachkommen.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?