Fiktiver virtueller Mitarbeiter

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
JuraVitale
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktiver virtueller Mitarbeiter

Es es einem Unternehmer erlaubt Kunden Anfragen per E-Mail mit einem fiktiven Vornamen und Nachnamen zu beantworten? ("Ein virtueller Mitarbeiter" der in Wirklichkeit im Unternehmen nicht existiert.)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von JuraVitale):
"Ein virtueller Mitarbeiter" der in Wirklichkeit im Unternehmen nicht existiert.

Kommt auf den Gesamtkontext an.
Wenn die Aktion dazu dient sich größer zu machen als man tatsächlich ist (also die "One-Man-Show" durch virtuelle Mitarbeiter größer wird), wäre es problematisch.

Wenn die Aktion dazu dient, z.B. einfach die Anonymität der Mitarbeiter zu waren oder um die Fluktuation nicht nach außen zu tragen, dann wäre das ok.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Das wäre unlauterer Wettbewerb, denn du tust so als wärst du eine größere Firma als du bist. Dafür kann man dich abmahnen.
Egal welchem Grund du vorschiebst

Mach es doch wie die Großen und schreib: Ihr Kundendienst, Ihre Buchhaltung, Ihre Fachabteilung.
Oder frag deine Mutti, die schreibt dann deine Briefe.

Übrigens merken die Leute das.
Und nenn dich nicht "Geschäftsführer" in dener Klitsche auch das ist unlauter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Feedy92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Plusar500):
Das wäre unlauterer Wettbewerb, denn du tust so als wärst du eine größere Firma als du bist. Dafür kann man dich abmahnen.
Egal welchem Grund du vorschiebst

Mach es doch wie die Großen und schreib: Ihr Kundendienst, Ihre Buchhaltung, Ihre Fachabteilung.
Oder frag deine Mutti, die schreibt dann deine Briefe.

Übrigens merken die Leute das.
Und nenn dich nicht "Geschäftsführer" in dener Klitsche auch das ist unlauter



Hier muss ich Recht geben, vor allem der letzte Absatz wird häufig vergessen.
Es sollte bei einem Einzelunternehmer lieber die Bezeichnung "Inhaber" verwendet werden.

Mit virtuellen Mitarbeitern wäre ich auch vorsichtig, da hier unter gewissen Umständen dem Kunden / Geschäftspartner der Eindruck einer falschen Unternehmensform übermittelt werden kann.

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