Fiktive Benutzerdaten angegeben- Strafbar?

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
schnikemike
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fiktive Benutzerdaten angegeben- Strafbar?

Ich stelle immerwieder fest das Leute falsche Benutzerdaten angeben.

Soweit ich infomiert bin ist es eine Straftat eine Identitäte eines anderen zu verwenden.

Auch wenn es nur die Email Adresse ist.

Meist ist ja in den AGBs festgelegt das der Acount bei Falschen Daten gelöscht wird.

Wie sieht das eigendlich strafrechtlich aus?

Bei Fiktiven angaben?


zb:

Name: Sonnenblume
NAchname: Gibtesgarnicht

Strasse: Strasse-kenne-ich-nicht. 3456

8000 Hamburg

Bayern

Die wurde beispielweise ja sehr oft bei kostenlosen Email Accounts so gemacht.

Ganz einfach um seine Daten zu schützen.
Jeder weis ja das früher und auch noch heute gerne Daten illegal verkauft werden.

Kann dann ein kostenloser Email anbieter wie gmx und CO einen verklagen oder einfach nur den Account löschen?

Wir gehen mal nicht davon aus das der User eine Straftat begangen hat. Da würde es warscheinlich ja dann anders ausehen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wen sollen sie denn klagen? Bei der Anzahl der Fake-Accounts wird sich da nichts lohnen.

Hat man auf deinem Angebot falsche Daten gesendet oder wo liegt das Problem?

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnikemike
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Es haben doch viele Webseiten mit Fake Acounts zu Kämpfen.

Ich würde einfach nur gerne Wissen was für Rechte in diesem Fall der Nutze sowie der Anbieter hat.

Es ging nicht darum ob das gemacht wird sondern ob man deshalb verklagt werden kann.

Also ist es Sache des Anbieters die Benutzerdaten zu Prüfen ?(z.b Post Ident oder Brief)

Bzw kann man dann als anbieter Schadensersatz etc verlangen oder eben nur einfach den Account löschen?



3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn mit Fake-Accounts kein Schaden entsteht, wohl kaum. Wenn jedoch der gleiche Nutzer es mehrmals versucht, dann schon.

Das Post Ident-Verfahren wäre eines der besten Möglichkeiten, Fake-Daten zu unterbinden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnikemike
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Quasie bei einmaligem vergehen kann man nur den User ermahnen oder den Account sperren bzw Löschen.

Aber wie sieht das aus wenn man eine Vertragstafe in die die AGBs einbaut?

Ist soetwas dann überhaut zulässig?

Sagen wir mal jeder 3 user meldet sich mit falschen Daten an.

Das ist schon ein Schaden bzw ein mehraufwand.

Schaden kann aber auch entstehen wenn Sponsoren zurücktreten wegen Fake Acounts.

Wie ist da eure Meinung.







0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Da würde ich einen Anwalt fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

solange man nicht in betrügerischer absicht handelt ist es zulässig fake daten anzugeben.
wenn ich mich recht erinnere, dann wäre es sogar zulässig eine vertrag mit eine phantasie unterschrift zu versehen. der vertrag wäre dennoch gültig.

mfg
chronoton

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schnikemike
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Quasie bei einmaligem vergehen kann man nur den User ermahnen oder den Account sperren bzw Löschen.

Aber wie sieht das aus wenn man eine Vertragstafe in die die AGBs einbaut?

Ist soetwas dann überhaut zulässig?

Sagen wir mal jeder 3 user meldet sich mit falschen Daten an.

Das ist schon ein Schaden bzw ein mehraufwand.

Schaden kann aber auch entstehen wenn Sponsoren zurücktreten wegen Fake Acounts.

Wie ist da eure Meinung.







0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das könnte interessant sein:


http://frag-einen-anwalt.de/Strafanzeige-wegen-Angabe-falscher-Daten?__f23841.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Aber wie sieht das aus wenn man eine Vertragstafe in die die AGBs einbaut?

Gegenüber Endverbrauchern unwirksam.

Schaden kann aber auch entstehen wenn Sponsoren zurücktreten wegen Fake Acounts

Warum sollte einen Sponsor interessieren, ob es 'Fake Accounts' gibt? Wie sollte er überhaupt davon erfahren?
Warum sollte er zurücktreten, wenn er eigentlich wissen sollte, was er da sponsort und was täglich alles im Internet passiert?
Und letztlich: selbst wenn dem so wäre, welchen Schaden sollte man letztlich gegenüber einem einzelnen 'Fake Account' geltend machen?
Wenn ich davon ausgehe, daß ein großer Dienst wie GMX wahrscheinlich 100.000 Accounts mit Fantasiedaten hat und ein Sponsor im Jahr vielleicht 50.000 EUR einbringt, wollen die dann einen 'Fake Account' auf 50 Cent verklagen? Wäre reichlich unrentabel, da kostet die aufgewendete Zeit schon tausend mal so viel.

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