Feuerwehr darf Arbeitszeitgrenze von 48 Wochenstunden nicht umgehen
AFP VOM 14.10.2010 | Nachrichten - Europarecht | 3536 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitszeit, Feuerwehr
EuGH gibt Hauptbrandmeister aus Halle recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweit geltende Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden bekräftigt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil dürfen Arbeitgeber dies nicht durch eine Versetzung betroffener Arbeitnehmer umgehen. Im konkreten Fall ging es dabei um die Arbeitszeit bei der Feuerwehr in der Stadt Halle. (Az: C-243/09)
Nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1988 darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Im Jahr 2000 urteilte der EuGH zu Ärzten in Spanien und 2003 auch zu Deutschland, dass dies auch Bereitschaftsdienste umfasst, ohne dass diese allerdings automatisch wie reguläre Arbeit zu vergüten sind.
Bei einer Personalversammlung der Feuerwehr in Halle erklärte die Stadt 2006, dass Feuerwehrleute, die auf der 48-Stunden-Grenze bestehen, aus dem Einsatzdienst in die Leitstelle versetzt werden. Ein Hauptbrandmeister ließ sich dies nicht gefallen und klagte. Das Verwaltungsgericht Halle legte den Streit dem EuGH vor.
Der bekräftigte nun die Arbeitszeit-Grenze. Ausnahmen seien auch bei der Feuerwehr nur bei Katastrophen oder anderen Extremfällen zulässig. Mit einer Versetzung gegen den Willen des Arbeitnehmers würden dessen Rechte "völlig ausgehöhlt" und der Schutzzweck der Arbeitszeit-Grenze werde unterlaufen. Daher sei eine solche Versetzung unzulässig.
14. Oktober 2010 - 12.42 Uhr
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