Feuerwehr Einsatz bezahlen?

1. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)
Feuerwehr Einsatz bezahlen?

Bei unseren Nachbarn hat eine Gasflasche mit Heizstrahler feuer gefangen und sie haben die Feuerwehr gerufen. Es kam die Feuerwehr und Polizei. Die Feuerwehr meinte später, es sei ein technischer defekt gewesen.
Nun ihre Frage, müssen sie den Einsatz bezahlen? Denn es kamen auch deutlich mehr Feuerwehr Einsatzwagen als benötigt wurden. Es handelt sich bei alles Fahrzeugen um die Freiwillige Feuerwehr.
Danke für die Antwort, meine nachbarn würden sich über eine Antwort freuen

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Brandeinsätze sind grundsätzlich kostenlos.

Hier mal ein Beispiel, wann Feuerwehreinsätze kostenpflichig sind:

http://www.feuerwehr-verden.de/einsaetze/einsatzkosten/



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Und das gilt für jede freiwillige feuerwehr oder nur für verden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Das ist zwar ein Beispiel der Feuerwehr Verden, aber zumindest für Niedersachsen ist das so gesetzlich geregelt und gilt im übrigen für jede Feuerwehr, also auch bei Berufsfeuerwehren. Ich gehe davon aus, dass das in den anderen Bundesländern ganz ähnlich geregelt ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank für die Antwort und noch ein Frohes Neues Jahr ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DasKarlchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Bei Brandeinsätzen muss der Rufer nicht bezahlen. Bezahlt werden muss nur dann wenn die Feuerwehr ohne Grund gerufen wurde o.ä.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

hinfällig

-- Editiert icecycle am 05.01.2014 09:14

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Halllo,

oder wenn eine Feuer mutwillig gelegt wurde sind natürlich die Kosten durch den Verursacher, sofern ermittelbar, zu bezahlen.

Beim fahrlässigem Verhalten übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung die Kosten oder zumindest einen Teil davon. Bei grober Fahrlässigkeit übernimmt die Haftplichtversicherung auch die Kosten oder zumindest einen Teil davon.

Der Anrufer muss natürlich nicht den Einsatz bezahlen, sofern er nicht der schuldhafte Verursacher des ******* ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.258 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen