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Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite

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Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite

Hallo zusammen,

wir hatten in einem Haus gewohnt was zur Miete war.Das Haus sackte im Mauer werk zusammen hatten seit einem halben Jahr nur kaltes Wasser(Warmwasserzubereiter ist kaputt)Heizung war ständig aus.Schimmel überall,undichte Rohre alle Fenster undicht zog an allen Ecken und Kanten.Vom Gericht aus wurde ein Gutachten beauftragt.(Vermieter wollte die Mängel nie beseitigen aber da wo das Gericht Gutachter beauftragte wollten die es,Gericht sagte uns wir sollten dies nicht zulassen da die Beweise dann weg sein)

Gutachter kam alle Mängel hat er gesehen.Gutachten sprach auch für uns(weil wir die MÄngel ja schon länger angegeben haben).
Haben auch 100 Prozent gemindert.
Nun sagt der Anwalt der Gegenseite wir sollen eine Festellungsanklage einreichen.Warum wir???Wir haben doch das Gutachten und die Vermieterin hat auch nicht irgendwelche Forderungen gestellt.
Nur halt die Nebenkostenabrechnung.Wir haben vier Kinder,die seit dem wir unserem wunderschönen neuen Zuhause keine einzige Erkältung oder Husten hatten.

Was soll dann also die Feststellungsklage???(wir vermuten das unsere Anwältin mit dem anderen Anwalt gemeinsame Sache macht.

Kann es sein das durch diese Klage die Vermieter einen Mahnbescheid beantragen können??

Wäre schön wenn usn jemand hilft.

lg


von knallbunt am 29.08.2008 20:55
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>Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite
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von guest123-2122 am 29.08.2008 20:59
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>Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite
Wegen der Mängel die ich aufgelistet habe und wir es von einem Sachverständigen aufgelistet haben wollten.Nur als Beweis halt und nun sollen wir die Feststellungsklage einreichen was wir nicht verstehen.

Weisst du mehr darüber???Was hat das zu bedeuten?




von knallbunt am 29.08.2008 21:15
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>Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite
@knallbunt

wegen was denn ein Mahnbescheid?
~~

Falls Ihr Eure Umzugskosten gegen VM geltend machen wollt, wäre eine Feststellungsklage vielleicht sinnvoll.
Was sagt denn die eigene Anwältin?



von Miet_1_2_3 am 30.08.2008 19:30
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>Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite
Hallo,also unserer Anwältin trauen wir nicht mehr.Denn die telefoniert andauernd mit den Vermietern und dem Anwalt.Wir vermuten das die gemeinsame Sache machen.
Wir haben aber das Gutachten das besagt das das Haus feucht rissig sackender MAuerbestand(dadurch kommt die Feuchtigkeit ins HAus.)Das Mauerwerk sackt in sich zusammen.Ebenso alle Fenster undicht wo es andauernd nur gezogen hat wir hatten damals den vermieter mehrmals darauf hingewiesen wurde aber nichts gemacht,wir haben dann halt den Anwalt gewählt und es wurde das Gutachten gemacht.Jetzt wo das Gutachten erstellt ist und alle Mängel drin festgehalten sind,sagt der Vermieter nach mehreren Monaten der Gutachter solle das HAus nochmal besichtigen denn es wäre alles einwandfrei.
Nun bekamen wir auch noch eine Rechnung vom Vermieter wir sollten alles bezahlen 6000 euro wollen die nun von uns(haben wir heute erhalten ist alles auch ziemlich unübersichtlich)WIr lachen da aber drüber denn dies kann sie gar nicht machen denn wir haben die Risse im MAuerwerk nicht reingemacht geschweige die Undichtigkeit der Fenster und alles andere auch nicht.
Wir haben ein halbes JAhr nur kaltes wasser gehabt und das auch im Winter mussten immer Wasser aufkochen damit wir baden konnten und die kinder auch.Warm war es auch nie HAus richtig eisig kalt.Dies hat der Gutachter auch festgestellt.
Die Umzugskosten waren sehr hoch.Mussten auch noch eine Kaution hier hinterlegen und Nachzahlung von Strom und GAs in Höhe von 1200 Euro.Kann man dies alles in Rechnung stellen?????


Ach ja und die Vermieterin macht alles immer eigenmächtig,Ihr Anwalt macht zur Zeit gar nichts mehr und sie schreibt nun die Briefe.Komische Frau ist das


von knallbunt am 30.08.2008 21:04
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von warmalAli Baba am 31.08.2008 09:14
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>Feststellungsklage die wir stellen sollen wird beantragt von der Gegenseite
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von guest123-2035 am 31.08.2008 11:01
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