Feststellungs- oder Anfechtungsklage?
Hallo,
ich habe eine verfahrensrechtliche Frage, angenommen A hat gegen eine Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters Widerspruch eingelegt und nach ablehnendem Widerspruchsbescheid Feststellungsklage gegen die EGV bzw. gegen Widerspruchsbescheid erhoben.
Das Jobcenter meint, die Feststellungsklage wäre unbegründet weil allgemeine Prozessvoraussetzungen nicht vorliegen, stattdessen müsse eine Anfechtungsklage gewählt werden, es beantragt, die Klage abzuweisen.
Kann der Kläger darauf insoweit eingehen, als er die Feststellungsklage begründet, da seiner Meinung nach vom Jobcenter bezweifelte Argumente wie Wirkungen in die Gegenwart, Interesse an nachträglicher Klarstellung etc. bestehen, dem Gericht aber schreiben, für den Fall, dass die Festellungsklage rechtlich tatsächlich unmöglich ist, das Verfahren in eine Anfechtungsklage abzuändern?
Oder muss sich der Kläger selbst darüber im Klaren sein, inwieweit eine Feststellungsklage zulässig/erfolgsversprechend ist und kann wenn bei Gericht nur einen verbindlichen Antrag auf Abänderung in eine Anfechtungsklage stellen?
Inwieweit ist denn eurer Meinung nach eine Feststellungsklage gegen eine Eingliederungsvereinbarung, gegen die schon Widerspruch eingelegt und dieser beschieden wurde, zulässig? Was wäre der Unterschied, wenn stattdessen Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid geführt wird?
Die EGV ist aus Sicht des Klägers rechtswidrig, da er nicht erwerbsfähig war, EGVen aber nur mit Erwerbsfähigen geschlossen werden sollen, und die EGV die Abklärung der Erwerbsfähigkeit zum Ziel hat, was kein tauglicher Regelungsgegenstand einer EGV ist.
Vielen Dank,
T.A.
von TangensAlpha am 10.09.2012 13:24
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>Feststellungs- oder Anfechtungsklage?
Die Klage ist bereits eingereicht, also bräuchte ich wenn wohl Prozesskostenhilfe.
Einen Beratungsschein habe ich mir neulich in einer anderen Sache geholt, aber nicht genutzt. Dürfte den ein Anwalt benutzen, um mir Fragen zu diesem Verfahren zu beantworten?
Also kann ich dem Gericht einfach schreiben, dass wenn die Feststellungsklage tatsächlich keinen Erfolg brächte, ich stattdessen das Verfahren als Anfechtungsklage fortführen möchte?
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von TangensAlpha am 10.09.2012 14:55
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