Festsetzung Verlust aus Aktien vergessen anzugeben

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Festsetzung Verlust aus Aktien vergessen anzugeben

Angenommen Mr x erhält für Verluste aus dem Verkauf von Aktien für das Jahr 2011 eine Festsetzung i.H.v. y Euro.
Da Mr x 2012 keine Gewinne mit Aktien enfährt, von denen er den Verlust aus 2011 abziehen könnte, gibt er die y Euro in der StE 2012 nicht an. Hat er nun sozusagen "verloren" oder kann er die Summe 2013 noch in Abzug bringen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

I.d.R. sollte der Verlust aus dem Jahr 2011 bei Veranlagung festgestellt worden sein. Damit besteht er noch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

2012 sollte es - etwa gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid - auch einen neuen Festsetzungsbescheid gegeben haben.

quote:
gibt er die y Euro in der StE 2012 nicht an.
Wo hätte er den Verlust denn angeben wollen? Im Formular gibt es jedenfalls keine Möglichkeit dazu.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Im Bereich wo die Kapitalerträge eingetragen werden müssen ist ein Feld, in welches Verluste aus dem Vorjahr eingetragen werden können. Da keine Gewinne 2012 erwirtschaftet wurden, wurde der festgesetzte Verlust aus 2011 dort nicht eingetragen. 2013 gab es realisierte Gewinne. Würde das FA die Verluste automatisch abziehen wenn ich in der StE 2013 nichts von den Verlusten angebe? Müsste doch alles gespeichert sein...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Im Bereich wo die Kapitalerträge eingetragen werden müssen ist ein Feld, in welches Verluste aus dem Vorjahr eingetragen werden können.
Nein, das stimmt nicht.
Vielleicht benutzt du eine Software, die den Service bietet, solche Verluste mit einzurechnen, in den offiziellen Formularen gibt es aber keine Möglichkeit zu dieser Angabe.

quote:
2013 gab es realisierte Gewinne. Würde das FA die Verluste automatisch abziehen wenn ich in der StE 2013 nichts von den Verlusten angebe?
Ja, so sollte es eigentlich sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich dachte dass bei Elster Anlage KAP Zeile 13: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. §20 Abs 2 Satz 1Nr. 1 EStG dafür ist, den Betrag einzutragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Ich dachte dass bei Elster Anlage KAP Zeile 13: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. §20 Abs 2 Satz 1Nr. 1 EStG dafür ist, den Betrag einzutragen. <hr size=1 noshade>
Dort gehören bescheinigte Verluste aus dem aktuellen Jahr hin (dazu muss man aber bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt haben).
Verluste aus dem/den Vorjahr/en sind da definitiv falsch.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen