Festnetzanschluß in der Mietwohnung u. Hoftür zur an gemieteten Wohnung

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Emma 09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Festnetzanschluß in der Mietwohnung u. Hoftür zur an gemieteten Wohnung

Seit 4 Wochen ist mein Festanschluß in der von mir an gemieteten Wohnung defekt. Habe schon mit der Telekom gesprochen, die bestätigten mir, das ein Rufzeichen abgeht ( klingelt jedoch nicht in der Wohnung ). Also muß der Fehler/Defekt in der Wohnung liegen. Mir ist bekannt, das somit die Vermieterin dafür verantwortlich ist, denn es ist Ihre Wohnung und somit Ihr Anschluß. Sie weigert sich aber den instand zusetzen ( mehrfach deswegen an geschrieben ) . Was kann ich jetzt noch tun bzw. Kann ich ihr die Telefonrechnung inkl. meines neu gekauften Telefon, welches dadurch ( vermute einen Kurzschluß in der Dose ) defekt ging in Rechnung stellen?
Ich habe einen Wohnung mit freuverfügbaren ab geschlossenen Hof ( müssen darüber gehen, um in die Wohnung zu gelangen ) an gemietet. Der Lebenspartner meiner Vermieterin ha aus Schikane uns gegenüber dieTür aus gehangen, so das nun unser Eigentum ( Hollywoodschaukel inkl. Tisch und Stühle, Blumen usw. ) nicht mehr geschützt ist. Kann ich eine Anzeige tätigen bei der Polizei wegen Diebstahl?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und bedanke mich vorab.

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

So weit mir bekannt ist (und da stritten sich hier schon oft die Geister) ist bis zur Dose in der Wohnung der Lieferant (hier die Telekom) zuständig. War denn schon einmal jemand da und hat die Dose geprüft?

Bezgl. des Hofes müsste man wissen, was im MV vereinbart wurde. Warum schikaniert der VM? Das hat doch irgendeinen Grund?

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Emma 09):
Mir ist bekannt, das somit die Vermieterin dafür verantwortlich ist, denn es ist Ihre Wohnung und somit Ihr Anschluß.

Das ist ein Denkfehler, man ist selbst Vertragspartner der Telekom, nicht die Vermieterin. Die Leitung bis zur 1 TAE ist Eigentum des Netzbetreibers. Also ist es das eigene Vergnügen hier die Störungsstelle zu benachrichtigen, der Vermieter ist kein Babysitter wo das übernehmen kann und darf, da muss man selbst aktiv werden.

Zitat (von Emma 09):
Kann ich eine Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) tätigen bei der Polizei wegen Diebstahl?

Man kann alles anzeigen, nur wenn man die Vermieterin wegen Diebstahl anzeigt, kann die Vermieterin auch fristlos einem Kündigen, wenn sie den Diebstahl nicht begangen hat.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Emma 09):
Kann ich ihr die Telefonrechnung inkl. meines neu gekauften Telefon, welches dadurch ( vermute einen Kurzschluß in der Dose ) defekt ging in Rechnung stellen?

Auch das ist einzig und allein deine Sache, wie du mit der Telekom zurecht kommst. Und wie durch einen Kurzschluss in der Telefondose ein Telefon zerstört wird, das dürfte wohl ein Märchen sein.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Und wie durch einen Kurzschluss in der Telefondose ein Telefon zerstört wird, das dürfte wohl ein Märchen sein.

Geht gar nicht, der Anschluss der Telekom ist hochohmig. Einzig denkbar das man ein Fehlerhaftes Endgerät hatte und Netzspannung auf den Telefonanschluss gelegt hatte. Im APL sind heute Überspannungsableiter, und dann raucht die Leitung sprichwörtlich ab, die Telekom verrechnet so was dann mit dem Kunden, könnte echt sehr günstig werden, sollte so was der Fall sein.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Emma 09):
Ich habe einen Wohnung mit freuverfügbaren ab geschlossenen Hof ( müssen darüber gehen, um in die Wohnung zu gelangen ) an gemietet. Der Lebenspartner meiner Vermieterin ha aus Schikane uns gegenüber dieTür aus gehangen, so das nun unser Eigentum ( Hollywoodschaukel inkl. Tisch und Stühle, Blumen usw. ) nicht mehr geschützt ist.



Hierauf möchte ich noch einmal eingehen. Eine Anzeige halte ich für Unsinn, Sie können jedoch klagen auf Wiederherstellung des gemieteten Zustandes. Nach wie vor frage ich mich, was den VM umtreibt, dass er/sie derart vorgeht, da gibt es doch gewiss eine Vorgeschichte. Wenn SIe nur über den Hof in die Wohnung gelangen können gehe ich davon aus, dass der VM im Vorderhaus wohnt, evtl haben Sie es im Hof ja zu bunt getrieben? Das Wegerecht ist ungleich Nutzrecht, oder wurde der Hof mit angemietet?

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wurde der Hof mit angemietet? Was steht denn diesbezüglich im MV?

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