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Fertighausanbieter können vor Baubeginn Bürgschaft verlangen

AFP VOM 27.5.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1779 Aufrufe
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Bankbürgschaft

Bauherren-Schutzbund unterliegt vor BGH

Anbieter von Fertighäusern können von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er bestätigte damit eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Okal Haus GmbH aus Simmern in Rheinland-Pfalz. (Az: VII ZR 165/09)

Nach der strittigen Klausel müssen die Kunden bis acht Wochen vor Baubeginn eine Bankbürgschaft beibringen. Die Verbraucherorganisation Bauherren-Schutzbund in Berlin hielt dies für unzulässig und klagte: Durch die zusätzlichen Kosten, die für die Bürgschaft anfallen, seien die Kunden einseitig benachteiligt.

Der BGH sah dies anders: Gemessen an den gesamten Baukosten falle die zusätzliche Belastung für die Bauherren nur wenig ins Gewicht. Dagegen müsse die Fertighausfirma mit hohen Kosten in Vorleistung treten und sichere sich mit der Vertragsklausel gegen entsprechende Risiken ab.

27. Mai 2010 - 14.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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