Fernseher defekt,Garantieleistung verweigert.
Kaufte im Dez. 2008 einen Metzfernseher für 4000.-- €.
Es traten nach der Inbetriebnahme 3 Fehler auf. Wollte Austauschgerät oder Rückabwicklung. Zur Reparatur überredet worden. Nach Nachbesserung jedoch immer noch ein Fehler vorhanden. Nach vielen Mahnungen dann endlich im Juli 2009 Gerät wieder zu Metz. Paneeltausch. Doch jetzt funktioniert der Ton wieder nicht.
Vom Händler Ersatz durch einwandfreies Gerät verlangt, da anscheinend Montagsgerät. Zudem auch noch andere sporadische Fehler wie Meldung "kein Antennensignal" oder bei HDTV bleibt Bildschirm dunkel.
Händler teilte mir daraufhin mit:
Er beende die Geschäftsbeziehung mit mir.
Er nehme das Gerät zurück, behalte jedoch 382.--€ Nutzungsentschädigung ein.
Wenn ich damit nicht einverstanden sei, müsse ich halt das mangelhafte Gerät behalten.
Jede andere Alternative lehne er ab.
Stellungnahme von Metz:
Der Kaufvertrag bestehe zwischen mir und dem Händler, Metz verhandle nur mit seinem Händler, beeinflusse diesen jedoch in dessen Entscheidung nicht.
Werde das wohl nur gerichtlich klären können, denn obwohl ich meine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt habe, er jedoch nicht, steht der Händler auf dem Standpunkt, er woll mit mir Nichts mehr zu tun haben, außer der Rücknahme abzgl. Nutzungsentschädigung..
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von bogensatz am 19.08.2009 10:30
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