Ferienzeit – Unfallzeit: Was tun bei einem Verkehrsunfall ??

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Zuerst gilt immer, die Unfallstelle absichern: also Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen und Unfallzeugen bitten, zu warten.

 

Bei Verletzten: Immer Erste Hilfe leisten und Polizei und Rettungsdienst informieren. Wenn hoher Sachschaden vorliegt, der Hergang strittig ist, ein Unfallbeteiligter sich vorzeitig entfernt oder Zweifel am Versicherungsschutz bestehen, immer die Polizei rufen. In einigen Ländern sollte aber auch bei „Bagatellschäden“ die Polizei gerufen werden, damit es später keine Probleme bei der Regulierung gibt, so z.B. in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Tschechien oder der Slowakei. Das Polizeiprotokoll ist dann unbedingt aufzubewahren.

 

In Deutschland kann die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs über das Kennzeichen ermittelt werden, dies gilt im Ausland meist nicht. Daher: Immer Versicherungsgesellschaft und Scheinnummer, Kennzeichen, Name und Anschrift des Unfallgegners notieren. Solche Angaben finden sich zum Teil auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, geben Sie vor Ort keine Erklärung zur Schuldfrage ab!.

 

Nicht nur in Deutschland gilt zudem: Namen und Anschriften von Zeugen notieren und wenn möglich Fotos von der Unfallstelle und der Stellung der Fahrzeuge, von Bremsspuren oder Beschädigungen am PKW machen.

 

Und danach? In Deutschland kann jeder Unfallgeschädigte einen Rechtsanwalt aufsuchen. Muss der Unfallgegner den Schaden begleichen, gilt das auch für die Anwaltskosten. Zudem haben Sie die freie Wahl, ob und wo der Schaden repariert wird und welcher Gutachter ggf. eingeschaltet wird. Hier können Sie durch einen Gang zum Anwalt vielleicht Geld und Nerven schonen.

 

Im Ausland werden oft andere Schadensberechnungen vorgenommen und Anwaltskosten, Nutzungsausfall etc. nicht oder nur teilweise erstattet. Aber auch hier kann ein Anwalt in Deutschland helfen, da seit einigen Jahren bei Unfällen innerhalb der EU eine Schadenabwicklung in Deutschland möglich ist und oft sogar das Gericht am Wohnort des Unfallopfers in Deutschland angerufen werden kann.