>Ferienwohnung unbewohnbar
Hallo,
sich auf die Position zurueck zu ziehen *ich habe nichts unterschrieben* ist nicht. Der Gesetzgeber laesst Vertragsabschluesse ausserhalb der Schriftform zu, wenn diese bewiesen werden koennen.
Da Sie den Mietpreis kennen und wussten, dass die Schluesseluebergabe ueber einen Briefkasten erfolgen wuerde, hat es also irgend einen Schriftwechsel gegeben. Ich unterstelle, dass man Ihnen die Buchung per e-mail bestaetigte, ebenso die Schluesseluebergabe. Mit der Bestaetigung wurde Ihre Online-Buchung verbindlich, wenn sie inhaltlich das bestaetigte, was sie online gebucht hatten.
Da die Agentur augenscheinlich kein Reiseveranstalter ist, findet hier das Reiserecht (
§ 651 BGB) keine Anwendung, sondern das Mietrecht.
Man kann davon ausgehen, dass der Vermieter auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen und u.U. auch klagen wird. Dann haben Sie zunaechst einmal schlechte Karten, wenn Sie die von Ihnen empfundenen Maengel dagegen setzen. Denn das, was Sie da als Maengel auffuehren rechtfertigt sehr wahrscheinlich keine einseitige von Ihnen vorgenommene fristlose Kuendigung des Mietvertrages. Moeglicherweise waeren die Maengel zu beheben gewesen, beispielsweise mit einer Grundreinigung. Dazu haetten Sie dem Vermieter oder der beauftragten Agentur Gelegenheit geben muessen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"<!--dejureok-->
von bernardoselva am 14.05.2008 09:59
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