Guten Morgen
Wir möchtem in unserem Haus eine Ferienwohnung ausweisen. Meine Frage die ich mir vorher stelle.
Momentan beziehe ich krankheitsbedingt ALG1 (ca. noch 6 Monate) später wieder Vollverdiener und meine Frau arbeitet auf 400€ Basis.
Auf der Verbandsgemeindeverwaltung sagte man mir, ich bräuchte für eine Fewo keinen Gewerbeschein.Ich denke aber das der Gewerbeschein nichts mit dem Finanzamt zu tun hat !Auf wen melde ich die Fewo steuerlich am besten an ?
Vielen Dank im Voraus.
mfg Jonny
Ferienwohnung - Auf wen melde ich die steuerlich am besten an?
16. September 2011
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Frage vom 16. September 2011 | 07:27
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 103x hilfreich)
Ferienwohnung - Auf wen melde ich die steuerlich am besten an?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 16. September 2011 | 10:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Was willst Du denn da anmelden? Der Gewinn aus der Ferienwohnung muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Ferienwohnung läuft auf denjenigen, der als Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen ist, wahrscheinlich also auf Dich und Deine Frau gemeinsam.
Im Ergebnis (Steuerlast) ist es übrigens bei einer gemeinsamen Veranlagung egal, wer die Einnahmen versteuert.
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-- Editiert hh am 16.09.2011 10:19
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