Ferienwohnung
Hallo,ich habe folgendes Problem:
Seit Mai 2007 habe ich eine Ferienwohnung vermietet. Da der Mieter mit 3 Monatsmieten im Rückstand ist und außerdem am 25.04.08 meine Enkelin in übelster Art und Weise beschimpft hat, habe ich am 25.4. eine fristlose Kündigung ausgesprochen ( schriftlich )und sofortige Räumung verlangt.
Nachdem dies bis heute nicht geschehen ist, habe ich dem Mieter den Strom anbgestellt.
Daraufhin rief der Mieter die Polizei zu Hilfe. Die Polizei konnte jedoch nichts ausrichten, da es sich hier um Zivilrecht handelt.
Die Beamten gaben jedoch nach Rücksprache mit der Polizeidirektion den Rat, den Strom wieder einzuschalten, da es nicht zulässig wäre
( BGB-Hinweis ), den Strom abzustellen, da es sich in diesem Falle aufgrund der langen Mietzeit nicht um ein e Vermietung von einer Ferienwohnung handele, sondern um ein ganz normales Mietverhältnis.
Kann mir jemand sagen, wie ich mich weiter verhalten soll ?
von Schamba14 am 29.04.2008 21:12
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