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Ferienjob(s)/Einkommenssteuer/Sozialversicherung

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Ferienjob(s)/Einkommenssteuer/Sozialversicherung

Hallo,

Von einigen Personen hört man, dass Schüler finanziell besonders attraktiv für Unternehmen seien...
Das man bei Ferienjobs etc. kaum oder gar keine Abgaben zahlt ist mir bekannt.
Was sind die Grenzen ? Ab wann muss ich Abgaben bezahlen (auch aufs Jahr bezogen) ?
Wäre es theoretisch möglich, falls man bis jetzt (Juli)Schüler war, sich das restliche Jahr Ferien-/Aushilfsjobs
anzunehmen ?
Bitte um "Aufklärung" bei der Thematik. Dankeschön !!


p.s.
Wußte nicht, wo das Thema am besten aufgehoben ist.
Wenn erfahrenere Forenmitglieder das woanderst besser platziert sehen, bitte verschieben...

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von ihef am 12.07.2011 09:16
Status: Junior (76 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ferienjob(s)/Einkommenssteuer/Sozialversicherung
Hi,

zu Ferienjobs googeln Sie mal "kurzfristige Beschäftigung". Wenn Sie von Juli bis Dezember arbeiten, ist das dann aber natürlich keine kurzfristige Beschäftigung mehr, sondern entweder ein 400-Euro-Job oder halt ein normales Arbeitsverhältnis. 400-Euro-Jobs sind steuerfrei, solange sie nicht in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. In einem normalen Beschäftigungsverhältnis zahlen Sie Steuern, wenn Sie mehr als etwa 900 Euro brutto verdienen. Diese kriegen Sie ganz oder teilweise wieder, wenn Sie dann 2012 eine Steuererklärung für 2011 machen. Grundsätzlich sind 8004 Euro im Jahr steuerfrei.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 12.07.2011 13:17
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>Ferienjob(s)/Einkommenssteuer/Sozialversicherung
ok...
Der Plan ist unmöglich, unter 8004 Euro im Zeitraum Juli bis Dezember zu bleiben und keine Lohnsteuer zu zahlen. Da das Kriterium des monatlichen Lohns entscheident ist und die Dauer der Beschäftigung ...
Und nicht, ob ich über das Jahr verteilt über 8004 Euro an Einkommen erziele oder nicht...

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von ihef am 12.07.2011 16:12
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Ferienjob(s)/Einkommenssteuer/Sozialversicherung
Der monatliche Lohn ist nur für den Abzug der Lohnsteuer durch den AG maßgebend. Wenn Du dabei Steuern zahlst, aber im gesamten Jahr unter der Grenze von 8.004€ bleibst, so erhälst Du die gezahlte Lohnsteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurück.

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von hh am 12.07.2011 18:05
Status: Tao (23495 Beiträge)
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