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Ferienhaus wird zwangsversteigert!

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Ferienhaus wird zwangsversteigert!

Hallo zusammen,
wir (5-köpfige Familie) haben schon im Januar nach langer Suche ein tolles Haus in Dänemark
gemietet und bereits angezahlt.
Gestern teilt uns der Ferienhausvermieter mit, daß unser Haus in der zwangsversteigerung
ist und nun von uns nicht mehr gemietet werden kann.
Unabhängig davon wird es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sein ein solches Haus zu dem
Kurs und genau in dieser Woche zu finden, denn Urlaub ist natürlich schon fest geplant.
Kann der Veranstalter einfach den Vertrag aus diesem Grund kündigen?
Gruß und schöne Pfingsten,
Jan


von castleroad22 am 27.05.2012 10:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 44 weitere Beiträge zum Thema "Ferienhaus".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ferienhaus wird zwangsversteigert!
Es wird Ihnen empfohlen, die Anfrage an das Bundesministerium der Justiz oder an die Deutsche Botschaft in Kopenhagen zu richten.
In der Bundesrepubblik Deutschland hat der Ersteher des Grundstücks
nach Erteilung des Zuschlags ein Sonderkündungsrecht zum nächstmöglichen Termin.

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von Dieter25 am 27.05.2012 12:27
Status: Unsterblich (2434 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Ferienhaus wird zwangsversteigert!
Hallo,

quote:
.....Es wird Ihnen empfohlen, die Anfrage an das Bundesministerium der Justiz oder an die Deutsche Botschaft in Kopenhagen zu richten......


Das war die absolut sinnfreie Antwort auf die Frage des TE.

Zunaechst waere zu klaeren, wie ueberhaupt die Buchung erfolgte:
1. ueber einen Reiseveranstalter = Reisebestaetigung vom RV erhalten + bisherige Zahlung an den RV?
2. ueber einen Vermittler gebucht? = Bestaetigung entweder direkt vom Vermieter erhalten oder vom Vermittler im Auftrag des Vermieters? Zahlung direkt an den Vermieter.
3. Buchung, Reisebestaetigung + Zahlung = alles direkt ueber / an den Vermieter?

Nur bei der ersten Variante haben die Reisenden Rechte im Sinne des § 651 a, ff BGB. In diesem Fall muss der RV ein adaequates Alternativangebot unterbreiten. Kann er das nicht, muss er den Schaden, der dem Reisenden entsteht, ersetzen; z.B. entgangene Urlaubsfreuden.

Bei 2. wird es auf die AGB des Vermittlers im Wesentlichen ankommen. Hier kann man jedoch in der Regel davon ausgehen, dass der Vermittler eine Haftung seinerseits ausschliesst und der Vermieter Vertragspartner des Reisenden ist. Dann wuerde daenisches Recht gelten.

Im 3. Fall gilt daenisches Recht. So wie das hier beschrieben ist, waere dann wahrscheinlich das bereits gezahlte Geld futsch, der Reisende kann auf kein Alternativangebot hoffen, weil der Vermieter schlicht und einfach insolvent ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 27.05.2012 13:41
Status: Unsterblich (1259 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 45 User(n) bewertet)

>Ferienhaus wird zwangsversteigert!
Hallo Bernhard,
danke für die ausführliche Antwort.
Bei uns trifft leider der 2.Fall zu.
Da bleibt nur noch die Hoffnung auf einen kundenorientierten Hausvermittler.
Er hat gestern von uns eine nicht ganz freundliche Mail erhalten,
mal sehen, ob wir dieses Jahr doch noch ein Ferienhaus in Dänemark
haben.
Gruß Jan


von castleroad22 am 28.05.2012 09:15
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ferienhaus wird zwangsversteigert!
quote:

Da bleibt nur noch die Hoffnung auf einen kundenorientierten Hausvermittler.


quote:

Er hat gestern von uns eine nicht ganz freundliche Mail erhalten,....

Und du glaubst nicht, dass sich das widerspricht?
Bei "nicht freundlichen Mails" hört bei mir zumindest die Kundenorientierung ganz schnell auf........

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""


von hiphappy am 28.05.2012 09:32
Status: Philosoph (609 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Ferienhaus wird zwangsversteigert!
Mit einer 'boesen' mail werden Sie nichts erreichen.

Vermittler stellen fuer den Vermieter -wenn man so will- Werbeflaeche auf dem eigenen Onlineportal zur Verfuegung. Die Angaben hinsichtlich Ausstattung, Lage und Beschaffenheit sind Sache des Vermieters. Dafuer haftet der Vermittler nicht.

Das wird sicherlich auch so in den AGB des Vermittlers formuliert sein.

Der Vertrag kommt also immer direkt zwischen dem Vermieter und dem Reisenden zustande. Ich geh davon aus, dass das ebenfalls in den AGB einwandfrei formuliert ist.

Nach deutschem Recht ist damit der Vermittler aussen vor wenn falsche Angaben durch den Vermieter erfolgten. Und natuerlich auch fuer den Fall, dass der Vermieter pleite geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass daenisches Recht hiervon wesentlich abweicht, da sollten Sie sich aber vorsichtshalber erkundigen.

Ihr Geld wird meiner Meinung nach auch futsch sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 28.05.2012 11:22


von bernardoselva am 28.05.2012 11:19
Status: Unsterblich (1259 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 45 User(n) bewertet)

>Ferienhaus wird zwangsversteigert!
Hallo,
naja nicht ganz so freundlich war eher fordernd.
Aber nach dem Motto "Kinder die nicht schreien kriegen nichts" hats
Wirkung gezeigt.
Also die Antwort des Vermittlers läßt hoffen.
Er bietet uns erstmal drei Häuser an, den Mehrpreis, denn jetzt findet man fast nur
noch Häuser der gehobenen Kategorie, übernimmt der Vermittler aus Kulanz.
Bis jetzt finde ich den Kundenservice gut, das das Haus zwangsversteigert wird
liegt nicht der Macht des Vermittlers.
Gruß
Jan


von castleroad22 am 28.05.2012 20:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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