Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?
Hi,
folgendes: Ich wohne zur Miete, Vermieter ist eine große Wohnungsgesellschaft, Wohnungen wurden ca. 2002 erbaut.
Jetzt stelle ich kurz vor Ostern fest, daß eine Scheibe zwei Risse hat, die beide von fast genau der gleichen Stelle aus dem Rahmen der Scheibe kommen, INNEN sind und sich anscheinend vergrößern.
Auch wenn das wahrscheinlich nichts zur Sache tut bzw. sich nicht beweisen läßt, ich bin nicht dagegen gehauen / gestossen / sonstiges, aber die Risse sind halt innen.
So, habe heute dann mal mit dem Hausmeister gesprochen, der meinte, das sei mein Problem, für sowas hätte man ne Glasbruchversicherung, ich könnte mich alternativ gerne bei der Hausverwaltung beschwerden, vielleicht ginge dann was...
Meine Fragen hierzu: Gibt es Regelungen / Urteile, wer sowas zu tragen hat? Sollte das nicht Sache des Vermieters sein?
Müßte meine Hausrat dass sonst tragen, oder ist sowas üblicherweise nicht Bestandteil einer Hausrat?
Ich meine, immerhin habe ich diese Risse nicht verursacht...
Bin für Hinweise dankbar...
von Hoschi102 am 16.04.2007 16:57
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>Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?
Hallo Hoschi,
das wäre, wenn Dir ein Verschulden anzulasten wäre, ein Fall für Deine Privathaftpflichtversicherung.
Den Schaden auf jeden Fall erst mal dem Vermieter mitteilen. Wenn es sich um Spannungsrisse handelt, könnte noch ein Garantiefall vorliegen (die Fenster sind ja noch 'jung').
von Mortinghale am 16.04.2007 17:09
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>Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?
Selbst wenn Du eine Glasbruchversicherung hättest, warum sollte die denn für Schäden am Eigentum des Vermieters aufkommen?
Wo kann man sowas denn schwarz auf weiß nachlesen? So direkt kann man das nirgendwo nachlesen.
Es handelt sich nicht um Dein Eigentum und Du kannst nichts dafür dass das Glas kaputt gegangen ist.
Warum solltest Du also zahlen müssen?
Es gibt zwar einzelne Fälle, bei denen man auch ohne Verschulden zahlen muss, so ein Fall ist hier aber nicht gegeben. In der Beweispflicht, dass es anders ist, ist der Vermieter und nicht Du.
Insofern solltest Du dem Vermieter den Mangel melden und ihn zur Reparatur auffordern. Wenn er sich quer stellt, dann kannst Du Dich ja noch einmal melden und um Rat nachfragen. Dann kann man in diesen Rat die Reaktion des Vermieters und dessen begründung, warum er meint, dass Du zahlen musst, mit einbeziehen.
Auf die Aussage des Hausmeisters würde ich dabei nichts geben.
Ich gehe im übrigen gar nicht davon aus, dass der Vermieter hier irgendwelche Probleme macht.
von hh am 17.04.2007 12:12
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>Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?
Bei mir, ich bin Vermieter, ist das auch aufgetreten. War ein Garantiefall, die Herstellerfirma Weru hat es anstandslos ausgetauscht. Ich schrieb denen, dass mein Mieter ein überaus genauer, vorsichtiger Mensch ist und ich mir nicht vorstellen kann, das er das gemacht hätte. Wenn die Risse von aussen rein gehen, können es schon Spannungsrisse sein.
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"Chylla"
von Chylla am 17.04.2007 20:48
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>Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?
Also ich habe jetzt erstmal meinen Mietvertrag gewälzt, demnach müßte das eigentlich der Vermieter übernehmen, es sein denn, die Risse sind schuldhaft von mir verursacht worden (wie will man das beweisen?).
Meine Haftpflicht kommt leider nicht in Frage, die deckt zwar auch Schäden an gemieteten Objekten, aber Glasbruch ist explizit ausgenommen...
Also bleibt erstmal der Vermieter als Ansprechpartner. Werde den heute oder morgen mal kontaktieren und dann berichten...
von Hoschi102 am 18.04.2007 09:16
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