Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?

16. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hoschi102
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 41x hilfreich)
Fensterscheibe kaputt in Mietwohnung ohne Verschulden, wer muß zahlen?

Hi,

folgendes: Ich wohne zur Miete, Vermieter ist eine große Wohnungsgesellschaft, Wohnungen wurden ca. 2002 erbaut.

Jetzt stelle ich kurz vor Ostern fest, daß eine Scheibe zwei Risse hat, die beide von fast genau der gleichen Stelle aus dem Rahmen der Scheibe kommen, INNEN sind und sich anscheinend vergrößern.

Auch wenn das wahrscheinlich nichts zur Sache tut bzw. sich nicht beweisen läßt, ich bin nicht dagegen gehauen / gestossen / sonstiges, aber die Risse sind halt innen.

So, habe heute dann mal mit dem Hausmeister gesprochen, der meinte, das sei mein Problem, für sowas hätte man ne Glasbruchversicherung, ich könnte mich alternativ gerne bei der Hausverwaltung beschwerden, vielleicht ginge dann was...

Meine Fragen hierzu: Gibt es Regelungen / Urteile, wer sowas zu tragen hat? Sollte das nicht Sache des Vermieters sein?

Müßte meine Hausrat dass sonst tragen, oder ist sowas üblicherweise nicht Bestandteil einer Hausrat?

Ich meine, immerhin habe ich diese Risse nicht verursacht...

Bin für Hinweise dankbar...

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Für solche Schäden ist der Vermieter zuständig. Du musst die Kosten nur übernehmen, wenn der Vermieter beweisen kann, dass es Deine Schuld ist.

Du solltest den Mangel bei der Wohnungsgesellschaft schriftlich anzeigen.

Ob es sich um einen Spannungsriss handelt oder ob jemand oder etwas dagegen geschlagen ist, kann ein Fachmann an der Art des Risses erkennen.

Solltest Du doch Schuld an dem Riss sein, dann trägt das Deine Haftpflichtversicherung, aber nur dann, wenn die auch Mietsachschäden beinhaltet.

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Hoschi,

das wäre, wenn Dir ein Verschulden anzulasten wäre, ein Fall für Deine Privathaftpflichtversicherung.

Den Schaden auf jeden Fall erst mal dem Vermieter mitteilen. Wenn es sich um Spannungsrisse handelt, könnte noch ein Garantiefall vorliegen (die Fenster sind ja noch 'jung').

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hoschi102
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 41x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Wo kann man sowas denn schwarz auf weiß nachlesen?

29x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hoschi102
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich habe eine Hausratversicherung, ob die auch für Glasbruch zahlt, muß ich noch prüfen...

Eine extra Versicherung für Glasbruch habe ich definitiv nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Selbst wenn Du eine Glasbruchversicherung hättest, warum sollte die denn für Schäden am Eigentum des Vermieters aufkommen?

Wo kann man sowas denn schwarz auf weiß nachlesen?

So direkt kann man das nirgendwo nachlesen.

Es handelt sich nicht um Dein Eigentum und Du kannst nichts dafür dass das Glas kaputt gegangen ist.

Warum solltest Du also zahlen müssen?

Es gibt zwar einzelne Fälle, bei denen man auch ohne Verschulden zahlen muss, so ein Fall ist hier aber nicht gegeben. In der Beweispflicht, dass es anders ist, ist der Vermieter und nicht Du.

Insofern solltest Du dem Vermieter den Mangel melden und ihn zur Reparatur auffordern. Wenn er sich quer stellt, dann kannst Du Dich ja noch einmal melden und um Rat nachfragen. Dann kann man in diesen Rat die Reaktion des Vermieters und dessen begründung, warum er meint, dass Du zahlen musst, mit einbeziehen.

Auf die Aussage des Hausmeisters würde ich dabei nichts geben.

Ich gehe im übrigen gar nicht davon aus, dass der Vermieter hier irgendwelche Probleme macht.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Bei mir, ich bin Vermieter, ist das auch aufgetreten. War ein Garantiefall, die Herstellerfirma Weru hat es anstandslos ausgetauscht. Ich schrieb denen, dass mein Mieter ein überaus genauer, vorsichtiger Mensch ist und ich mir nicht vorstellen kann, das er das gemacht hätte. Wenn die Risse von aussen rein gehen, können es schon Spannungsrisse sein.

-----------------
"Chylla"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Im Übrigen würde es die Privathaftpflicht bezahlen und nicht die Hausratversicherung.
Die Haftpflicht würde auch prüfen, ob es sich um wirklich um einen Haftpflichtschaden handelt.


Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hoschi102
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 41x hilfreich)

Also ich habe jetzt erstmal meinen Mietvertrag gewälzt, demnach müßte das eigentlich der Vermieter übernehmen, es sein denn, die Risse sind schuldhaft von mir verursacht worden (wie will man das beweisen?).

Meine Haftpflicht kommt leider nicht in Frage, die deckt zwar auch Schäden an gemieteten Objekten, aber Glasbruch ist explizit ausgenommen...

Also bleibt erstmal der Vermieter als Ansprechpartner. Werde den heute oder morgen mal kontaktieren und dann berichten...

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hoschi102
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 41x hilfreich)

So, nach einem Gespräch mit der Eigentümerverwaltung schickte diese dann doch sehr schnell noch mal den Hausmeister zur Schadensbegutachtung.

Der stellte dann zu seinem eigenen Erstaunen fest, daß die Risse in der Scheibe eindeutig Setzrisse sind, keine selbstverschuldeten (auch wenn man das nach 5 Jahren nicht mehr erwarten würde).

Damit übernimmt der Vermieter jetzt die Organisation und die Kosten der neuen Scheibe.

Alles andere hätte mich ehrlich gesagt auch schwer verwundert...

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb449444-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 09.09.2016 14:42

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