Fenstersanierung auf Grund

11. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Minie-Bieni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenstersanierung auf Grund

Guten Tag,

lt. unserer Hausverwaltung haben die Bewohner in der Wohnung unter uns einen Wasserschaden in den Rolladenkästen, der durch unsere Fenster verursacht werden sollte.
Die ganze Geschichte zieht sich nun seit einem Jahr. Zuerst hat der Hausmeister Flickschusterei an der außenliegenden Fensterbank betrieben, dann war eine angebliche Fachfirma da, die ebenfalls irgendwas gemacht hat und trotz alle dem läuft den Bewohnern der Wohnung unter uns weiterhin das Wasser in die Rolläden rein. Wir bekommen so alle paar Monate mal die Rückmeldung das es nun doch nicht gut ist.
Nun wurde durch die Hausverwaltung eine Fensterfirma geschickt, die sich den Fall noch einmal genauer ansehen sollte.

Konkret hat diese festgestellt, dass die außenliegende Fensterbank nicht genug gefälle aufweist und daher bei Regen das Wasser nicht gut ablaufen kann. Man gehe nun davon aus, das dieses auf der Fensterbank stehende Wasser den Schaden in der unteren Wohnung verursacht und hat dies der Hausverwaltung so mitgeteilt und informiert das lediglich ein Austausch unserer Fenster den Schaden beheben kann. (Dies hat er beim Betrachten der Fenster innerhlab von 10 Min festgestellt - ein Gutachten läuft für mich in einem solchen Fall vollkommen anders ab)

Wir stellen uns allerdings die Frage, wenn wirklich Wasser durch unsere Fensterbank nach unten laufen sollte, müsste dann nicht auch ein Wasserschaden an unserer Wand unterhalb des Fensters erkennbar sein? Wir haben die Feuchtigkeit der Wand gemessen und diese liegt bei 15% und das an 10 verschiedenen Messstellen.

Nun hat die Hausverwaltung uns aufgefordert umgehend die Fenster zu tauschen. Wir werden dieses machen müssen, da wir die Wohnung bereits Mängelfrei übergeben müssen, da die Wohnung zum Ende Aug. verkauft ist.

Für mich stellt sich nun die Frage, wer für die mir entstandenen Kosten der aufgebrummten Fenstersanierung aufkommt, wenn sich nun herausstellt, dass die Fenster gar nicht die Ursache waren? Haben wir irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

Der von uns beauftragte Fensterbauer, der den Austausch vornehmen soll meinte ebenfalls, dass der Wasserschaden zwar durch unser Fenster entstanden sein könnte, aber wirklich sagen könne man das nicht.

Für uns ist es auch eher merkwürdig, da wir eben keinerlei Feuchtigkeit in unserer eigenen Wand messen konnten.
Als wir dies der Hausverwaltung mitgeteilt haben, hat diese unsere Nachricht hierüber einfach schlichtweg ignoriert.

Wir würden uns über hilfreiche Antworten freuen, da wir mit der Hausverwaltung bereits mehrfach aneinander geraten sind, auf Grund div. rechtlicher Unstimmigkeiten und von deren Seite aus einiges nicht korrekt zu laufen scheint.

Vielen Dank

-- Editier von Minie-Bieni am 11.08.2016 19:24

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Nun, um "zu wenig Gefälle an der Fensterbank" festzustellen benötig man 1 Minute.
Alles andere sind ja nur Vermutungen des Fensterbauers.



Und das da Fenster getauscht werden müssten , ist eher die Ausnahme als die Regel.
Man entfernt die Fensterbank, stellt korrektes Gefälle her und stetzt die Fensterbank wieder ein.



Zitat (von Minie-Bieni):
Als wir dies der Hausverwaltung mitgeteilt haben, hat diese unsere Nachricht hierüber einfach schlichtweg ignoriert.

Ist die überhaupt angekommen?



Zitat (von Minie-Bieni):
Nun hat die Hausverwaltung uns aufgefordert umgehend die Fenster zu tauschen.

Sind die Fenster Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Minie-Bieni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann aber nicht ein paar Minuten mir eine Fensterbank ansehen und sagen, ja das liegt auf jeden Fall nur daran. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man einfach ein Fenster ansieht und sagt "Ja das muss es sein"

Dazu habe ich leider in dem letzten Jahr immer wieder die Erfahrung gemacht, das es nichts von all dem war, was man gesagt hat. Hinzu kommt für mich einfach der Hinweis das meine Wand trocken ist und auch heute nach dem Regen wieder gemessen und die Wand ist weiter trocken.

Das Mails ignoriert werden oder nicht beantwortet werden, ist leider nichts neues. Damit haben wir bereits mehrfach Erfahrung gemacht, zudem läuft da noch einiges weiteres an Korrespondenz zwischen der Verwaltung und uns auf Grund einer anderen Wohnung.

Die Fenster sind Sondereigentum.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Minie-Bieni):
Ich kann aber nicht ein paar Minuten mir eine Fensterbank ansehen und sagen, ja das liegt auf jeden Fall nur daran. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man einfach ein Fenster ansieht und sagt "Ja das muss es sein"

Und wer hat diese Aussagen getroffen?



Zitat (von Minie-Bieni):
Das Mails ignoriert werden oder nicht beantwortet werden, ist leider nichts neues.

Die sind nie angekommen. Oder kann man das Gegenteil beweisen?
Hier würde ich per Einschreiben kommunizieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Minie-Bieni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hausverwaltung hat Fensterbauer XY beauftragt, sich unsere Fenster und Fensterbank anzusehen.
Fensterbauer XY hat zudem die Fenster in der ETW unter uns eingebaut.
Er war 10 min da, guckt einmal das Fenster an, einmal die Fensterbank. Keine Prüfung ob innen ein Wasserwchaden (auch durch Feuchtigkeit erkennbar ist) Und kommt durch kurzes ansehen ohne weiteres zum Ergebnis Erzählt uns ja ja das könne es sein und schreibt der Hausverwaltung "das MUSS so sein, sofortiger Austausch der Fenster"

Zu den Mails mit der Hausverwaltung kann ich nur sagen, das es merkwürdigerweise zum laufenden Betreff immer wieder neue Nachrichgen gibt und ich bin faul, wenn ich dem was neues schreibe, nutzte ich immer einen vorhergegangenen Mailverkehr. Schriftlich kann man komplett vergessen, das wird vollkommen ignoriert. Wie gesagt, wir sind in verschiedenen Punkten mit der Verwaltung in Gesprächen und erleben immer wieder bei allem den gleichen Zirkus. Wenn man dann mehrfach daran erinnert, das die Mail vom xx.xx. noch nicht beantwortet ist, bekommt man darauf dann zwar eine Antwort aber man merkt, sie wurde nicht gelesen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Das ist doch Käse. Wie bereits geschrieben wurde, wenn das Gefälle der Fensterbank nicht stimmt, dann passt man dieses an. Ein Tausch der kompletten Fenster ist völliger Unsinn. Die Hausverwaltung sollte einen Bausachverständigen mit der Klärung des Problemes beauftragen, nicht eine Fensterbaufirma der nur daran liegt weitere Aufträge abzusahnen. Die Aufforderung zum Fenstertausch würde ich ignorieren, da überhaupt kein Beweis über die Ursache des Schadens vorliegt.

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#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Dem Sondereigentümer den Austausch eines Fensters "aufbrummen": Das geht ja nun mal gar nicht!

Denn: Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum.

Also: Der Verwalter müsste den Auftrag zum Fenstertausch vergeben.

Aber: Dafür braucht er einen Beschluss der Eigentümer, es sei denn, dass ihm über Beschluss oder Vertrag eine so weitreichende Instandsetzungskompetenz verliehen wurde.

Nee, nee, nee!

Signatur:

MfG
Wohni

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wohni):
Dem Sondereigentümer den Austausch eines Fensters "aufbrummen": Das geht ja nun mal gar nicht!

Naja, rechtlich möglich ist es wohl. Durch rechtskonformen Eintrag in der Teilungserklärung. Ob das hier der Fall ist sollte man prüfen. Ist die Regelung in der Teilungserklärung falsch formuliert, dann ist die WEG dafür zuständig.



Zitat (von Minie-Bieni):
und schreibt der Hausverwaltung "das MUSS so sein, sofortiger Austausch der Fenster"

Hat man das entsprechende Schreiben in dem das so steht?
Dann könnte eine Haftung des Schreibers daraus resultieren. Könnte dann ein teurer Boumerang werden für den Herren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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