hallo,meine neuer Nachbar hat das Haus meiner Großeltern gekauft. Die Hauswand grenzt direkt an meine Grundstücksgrenze. Wenn er nun das Haus saniert und neue Fenster einbaut bedarf es doch meiner Zustimmung. Gilt das auch, wenn schon immer Fenster drin waren (Bestandsschutz) ? oder kann ich auch bei bestehenden Fenstern verlangen, dass er sg Milchglas bzw. Glasbausteine verwenden muß, damit die Einsicht in mein Grundstück nicht möglich ist er aber trotzdem Licht bekommt ?Danke für alle Antworten !
Hallo! Wenn 5 Meter dazwischen liegen darf er die Fenster normal belassen. Eine Genehmigung auf die Grenze zu bauen benötigt er allerdings!!Gruss SAMMY1
Soll dem Nachbarn vielleicht auch noch verboten werden, die Fenster zu öffnen? Dann könnte er ja trotz Milchglasscheiben hinausschauen... Einfach mal in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes hineinschauen bzw. das örtliche Bauamt fragen. Die genauen Einzelheiten dürften je nach Bundesland variieren.Solche Bauvorschriften regeln typischerweise die notwendigen Abstandsflächen oder die für einen Raum notwendige Fensterfläche. Ich glaube aber kaum, daß man jemandem ein Fenster nur deshalb verwehren kann, nur weil er von dort aus auf das Nachbargrundstück schauen könnte.
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hallo Sammy1Du redest von 5 Metern Abstand? in meinem Fall steht die Hauswand direkt an meiner Grundstücksgrenze. Somit haben die Fenster in dieser Wand bestenfalls einige cm bis zur Grundstücksgrenze.Oder welche 5 Meter sind gemeind?