Herr C. wohnt in Baden-Württemberg und arbeitet für eine Firma in Hessen.
Er hat einen regelmässigen Home-Office-Tag pro Woche, immer am gleichen Wochentag.
Angenommen, auf diesen Wochentag fällt ein Feiertag, der nur in Baden-Württemberg ein Feiertag ist, nicht jedoch in Hessen: Muss Herr C. dann arbeiten?
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Feiertage im Home Office
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich kenne mich mit der Materie nicht so aus, habe aber das gefunden:
quote:
Entscheidend dafür, ob der Beschäftigte Feiertag hat, von der Arbeit freigestellt ist und Entgeltfortzahlung erhält, ist grundsätzlich der Arbeitsort (Einsatzort) und nicht der Wohnort oder der Sitz des Betriebes. Es gilt das Territorialprinzip, also das am Arbeitsort geltende Recht in Deutschland.
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/211147.entscheidend-ist-grundsaetzlich-der-arbeitsort.html
Ich denke mal, dass es noch darauf ankommt, wie lange es den regelmäßigen Home-Office-Tag schon gibt...
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-- Editiert HelpSearching am 05.01.2014 20:30
Ich würde sagen, Einsatzort ist (auch bei Homeoffice) der Standort des (Teil-)Betriebes, FÜR den die Arbeit geleistet wird, und das wäre in diesem Falle Hessen.
Also arbeiten morgen.
(Hättest Du aber im Vorfeld klären müssen, im Ernstfall ist unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit ein Kündigungsgrund)
-- Editiert Minniemaus am 05.01.2014 21:03
-- Editiert Minniemaus am 05.01.2014 21:04
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Ich arbeite vom Home-Office aus in Bayern, Firma sitzt in NRW. Wenn in Bayern Feiertag ist, dann habe ich auch Feiertag.
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Arbeiten tut hier nicht not.
Die Rechtslage hat HealpSearching ganz richtig dargestellt.
Ausführlicher zum Nachlesen:
http://www.hwk-potsdam.de/9,0,566.html
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